§ 42 MOG
Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
Für Vorschriften des Verwaltungsverfahrens in Rechtsverordnungen auf Grund
- 1.
- des § 8 Absatz 1 Satz 1 oder des § 12 Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2 oder Absatz 3,
- 2.
- des § 6 Absatz 1, soweit die jeweils geregelte Vergünstigung mit Bestimmungen über Mengen im Sinne des § 8 Absatz 1 Satz 1 oder Abgaben im Sinne des § 12 Absatz 2 Satz 1 im Zusammenhang steht, oder
- 3.
- des § 13 Absatz 1 Satz 1 oder des § 15 Satz 1, auch in Verbindung mit § 16, soweit die Vorschriften der Durchführung
- a)
- von Bestimmungen über Mengen im Sinne des § 8 Absatz 1 Satz 1 oder Abgaben im Sinne des § 12 Absatz 2 Satz 1 oder
- b)
- im Falle der Nummer 2 von Vergünstigungen
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