§ 2 MPAV
Apothekenpflicht
Medizinprodukte
- 1.
- 2.
- die zur Anwendung durch Laien bestimmt sind, soweit sie Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen enthalten, die nach der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel apothekenpflichtig sind, oder
- 3.
- die in Anlage 2 zu dieser Verordnung aufgeführt sind,
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