Anlage 2 MPVerfV
(zu § 22 Absatz 3)
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 50)
Teil A – Allgemeine Angaben:
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde
- 2.
- Name und Geburtsdatum des Prüflings
- 3.
- Datum des Bestehens der Meisterprüfung
- 4.
- Bezeichnung der bestandenen Meisterprüfung/Benennung des Meistertitels und der entsprechenden Abschlussbezeichnung Bachelor Professional
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle
- a)
- der Meisterprüfungsverordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen und
- b)
- der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift oder Namenswiedergabe des Vorsitzenden des Meisterprüfungsausschusses
Teil B – Prüfungsergebnisse:
- 1.
- Prüfungsteil IBenennung und Bewertung mit Note
- 2.
- Prüfungsteil IIBenennung und Bewertung mit Note
- 3.
- Prüfungsteil IIIBenennung und Bewertung mit Note
- 4.
- Prüfungsteil IVBenennung und Bewertung mit Note
- 5.
- Befreiungen nach § 13
- 6.
- etwaige sonstige zu erbringende Nachweise
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