§ 15 MStDVDV
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Steuerdienst des Bundes vom 12. Januar 2017 (BGBl. I S. 78) außer Kraft.
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