§ 16 MtDBwVVDV

Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens

(1) Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens sind höchstens vier der folgenden Auswahlinstrumente einzusetzen:

1.
Aufsatz,
2.
Leistungstest,
3.
Persönlichkeitstest,
4.
Simulationsaufgabe und
5.
biographischer Fragebogen.

(2) Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens dauert in der Regel einen halben Arbeitstag.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.