§ 28 MtDFmEloAufklVDV
Lehrgang „Elektronische Kampfführung – Grundlagen der Sprechfunkaufklärung“
(1) Im Lehrgang „Elektronische Kampfführung – Grundlagen der Sprechfunkaufklärung“ werden den Anwärterinnen und Anwärtern aufbauend auf den bisher erworbenen Kenntnissen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung weiterführende Fähigkeiten und Fertigkeiten im Bereich der betrieblichen und technischen Grundlagen der Sprechfunkaufklärung vermittelt.
(2) Die Anwärterinnen und Anwärter sollen in der Lage sein,
- 1.
- Funkverkehre im symmetrischen und asymmetrischen Umfeld, in Deutsch und nach Einweisung in ausgewählten Fremdsprachen zu erfassen, auszuwerten und unter Nutzung der festgelegten Formate zu melden, sowie
- 2.
- den Aufbau, die Funktionsweise und die Aufklärung aktueller Übertragungssysteme zu verstehen und zu beschreiben.
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