§ 32 MtDFmEloAufklVDV
Lehrgang „Informationssysteme und Informationsgewinnung“
(1) Den Anwärterinnen und Anwärtern werden die grundlegenden Fähigkeiten und Fertigkeiten der Informationsgewinnung und Recherche, insbesondere in offen zugänglichen Informationsquellen, unter Berücksichtigung der gültigen Rechts- und Weisungslage, unter Nutzung der zur Verfügung stehenden Informationssysteme, auftragsbezogen vermittelt.
(2) Die Anwärterinnen und Anwärter sollen in der Lage sein,
- 1.
- rechtliche Grundlagen für die offene Informationsgewinnung zu beschreiben und anzuwenden,
- 2.
- die Mittel für die offene Informationsgewinnung zu kennen und anzuwenden,
- 3.
- das Internet mit seinen Möglichkeiten und Grenzen zur offenen Informationsgewinnung nutzen zu können sowie
- 4.
- die Verfahren und Methoden der IT-Recherche zu kennen, anzuwenden und die damit gewonnenen Erkenntnisse zu analysieren und bewerten zu können.
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