(XXXX) MünzUmschriftBek

(1) Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens (Emissionsgesetz) werden demnächst Münzen zu 1, 5, 10 und 50 Pfennig mit dem Ausgabejahr 1950 in Umlauf gesetzt, die an Stelle der Umschrift "BANK DEUTSCHER LÄNDER" die Umschrift "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND" tragen.

(2) Im übrigen unterscheiden sich die neuen Münzen in keiner Weise von den bisher ausgeprägten mit der Umschrift "BANK DEUTSCHER LÄNDER".

(3) Sowohl die Münzen mit der Umschrift "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND" als auch die Münzen mit der Umschrift "BANK DEUTSCHER LÄNDER" sind gültige Zahlungsmittel.
Bank deutscher Länder

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