§ 2 MuKFrRGDBest 1
Der Ausweis für Schwangere und Wöchnerinnen berechtigt zur Inanspruchnahme der folgenden, im Ausweis verzeichneten Vergünstigungen:
- a)
- Benutzung der Abteile für Mutter und Kind und der Schwerbeschädigtenabteile in den Verkehrsmitteln der Reichsbahn sowie von reservierten Plätzen in anderen öffentlichen Verkehrsmitteln,
- b)
- bevorzugte Abfertigung in allen öffentlichen Dienststellen,
- c)
- bevorzugte Abfertigung beim Einkauf von Lebensmitteln und Bedarfsartikeln,
- d)
- bevorzugte Gewährung ärztlicher Hilfe.
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