§ 1 MulMstrV
Gliederung und Inhalt der Meisterprüfung
(1) Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Maler- und Lackierer-Handwerk umfasst folgende selbständige Prüfungsteile:
- 1.
- die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der wesentlichen Tätigkeiten (Teil I),
- 2.
- die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II),
- 3.
- die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III) und
- 4.
- die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV).
(2) Für die Meisterprüfung in Teil I im Maler- und Lackierer-Handwerk werden die Schwerpunkte Gestaltung und Instandhaltung, Kirchenmalerei und Denkmalpflege, Bauten- und Korrosionsschutz sowie Fahrzeuglackierung gebildet; der Prüfling hat einen dieser Schwerpunkte auszuwählen.
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