§ 3 MVITAufstV
Ziel des Masterstudiums
Ziel des Masterstudiums ist es,
- 1.
- den Studierenden die wissenschaftlichen Methoden und Kenntnisse zu vermitteln, die dazu erforderlich sind, die Aufgaben im höheren technischen Verwaltungsdienst – Fachrichtung Informationstechnik – oder im höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst – Fachrichtung Allgemeine und Digitale Verwaltung – zu erfüllen, und
- 2.
- die Studierenden zu befähigen, die Kompetenzen, die sie im Erststudium und in der beruflichen Praxis erworben haben, weiterzuentwickeln, um den ständig wachsenden Herausforderungen der Bundesverwaltung gerecht zu werden.
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