§ 2 MWDVDV
Ausbildungsziele
Die Ausbildung vermittelt das Wissen sowie die berufspraktischen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der Aufgaben im mittleren Wetterdienst des Bundes erforderlich sind. Die Anwärterinnen und Anwärter werden ausgebildet
- 1.
- für Assistenztätigkeiten im Vorhersage-, Warn- und Klimadienst sowie
- 2.
- für Tätigkeiten in der Wetterbeobachtung und in der Informationstechnik.
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