§ 3 NatPMüritzV
Schutzzweck
(1) Der Nationalpark dient dem Schutz der großflächigen, typisch mecklenburgischen Wald- und Seenlandschaft im norddeutschen Tiefland östlich der Müritz. Allgemeiner Schutzzweck ist eine freie, vom Menschen unbeeinflußte Naturentwicklung. Spezielle Schutzzwecke sind:
- -
- die ungestörte Waldentwicklung im größten Teil des Gebietes,
- -
- der Erhalt von Feuchtbiotopen,
- -
- die Wiederherstellung eines natürlichen Wasserhaushaltes zur Regenerierung der zahlreichen Moore,
- -
- Der Erhalt der Artenvielfalt bei Pflanzen und Tieren,
- -
- der Erhalt von Großvogelpopulationen und von Pflanzenarten extensiv bewirtschafteter Weiden,
- -
- die Ermöglichung großflächiger, ungestörter Sukzessionen auf den derzeitigen Truppenübungsplätzen.
(2) In dem Nationalpark wird keine wirtschaftsbestimmte Nutzung bezweckt; er soll aber zur Strukturverbesserung der Region beitragen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.