§ 2 NatSGRhönV
Flächenbeschreibung und Abgrenzung
(1) Das Biosphärenreservat ist auf thüringischer Seite die Fortsetzung und Ergänzung des gleichnamigen geplanten Biosphärenreservates in Bayern und Hessen. Auf thüringischer Seite umfaßt es folgende Bereiche:
Anteile an der Hohen Rhön. Flachwellige Hochfläche über einer geschlossenen tertiären Basaltdecke um Birx, Frankenheim und dem Ellenbogen in 750 bis 814 m ü. NN. Landschaftsprägend sind ausgedehnte Grünlandflächen vor allem in ebenem bis flachgeneigtem Gelände. Die Grünländer unterliegen mit Ausnahme weniger Streifen im unmittelbarem Grenzgebiet einer intensiven Bewirtschaftung durch Weidenutzung und als Mähwiese einschließlich starker Düngung. Steiler geneigte Hanglagen, Taleinschnitte und der Abhang der Basalthochfläche sind bewaldet, z.T. mit Fichtenforsten, z.T. aber auch mit Buchenwäldern und Edellaubmischwäldern.
Der größere Teil des Biosphärenreservates umfaßt die Kuppenrhön oder Vorderrhön. Dies ist ein meist stark reliefiertes Berg- und Hügelland, das im Untergrund von den Sedimenten der Trias, vor allem des Muschelkalks, aber auch kleinflächig vom Buntsandstein und Keuper sowie vereinzelt aus tertiären Lockersedimenten an der Basis der Basaltdecken aufgebaut wird. Landschaftsprägende Oberflächenformen sind kegelförmige und kuppige Berge, auf deren triasischem Sockel meist Basaltdeckenreste ruhen. Die wesentlichsten Bereiche dieser Vorderrhön-Landschaft mit Basaltkegelbergen sind in das Biosphärenreservat einbezogen. Das Gebiet ist von einem dichten Talnetz mit stets blockigen, kiesigen Bächen unterschiedlicher Größe durchzogen. Viele haben ihren Ursprung in der Hohen Rhön. Die Basaltbergkuppen und steilen Talhänge sind mit naturnahen Laubwäldern, z.T. aber auch mit Fichten- und Kiefernforsten bestockt. Viele Hanglagen sowie auch Hochflächen werden als Grünland genutzt, teils als Schafhutungen (großer Artenreichtum), teils als intensiv bewirtschaftete und überdüngte Rinderweiden oder Mähwiesen (mit Graslandansaat). In den flacheren unteren Lagen herrscht Ackerbau vor. Entfernt gelegene Grasländer und ehemalige Ackerflächen wurden in den letzten Jahrzehnten kaum genutzt, sie sind verbuscht. Die reich strukturierten Laubwaldgebiete, die Triften und die weniger intensiv genutzten Mähwiesen besitzen ein reiches Arteninventar mit zahlreichen geschützten, z.T. vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten.
Hohe Rhön und Vorderrhön sind sehr reizvolle Landschaften und für die Erholung hervorragend geeignet.
(2) Die Grenze des Biosphärenreservates verläuft wie folgt:
Die West- und Südgrenze wird durch die Landgrenze zu Hessen und Bayern gebildet. Im Norden Weg von der Landesgrenze zu Hessen westlich Pferdsdorf nach Pferdsdorf. Die Straße in nordöstlicher Richtung nach Räsa, weiter bis Sünna. Von dort die Straße nordnordöstlich nach Vacha bis Papiermühle, nach Osten 50 m nördlich des Verlaufes der Öchse zur Straße Vacha-Völkershausen. Die Begrenzung folgt der genannten Straße an Völkershausen vorbei nach Willmanns bis zur Kreuzung Mariengart - Gehaus - Öchsen, weiter nach Gehaus. In Gehaus wird die Hauptstraße verlassen, weiter nach Osten um den Baier zum Bayershof, von dort nach Süden, Unteralba, Dermbach, die Straße weiter Richtung Kaltennordheim bis zur Abzweigung Glattbach, durch Glattbach bis Wiesenthal, von Wiesenthal in Richtung Nord die Straße nach Urnshausen, dort nach Osten bis Bernshausen, Waldweg Richtung Pleß bis Bernshäuser Hähl, Weg nach Rosa, Straße Rosa - Eckhardts - Hümpfershausen - Friedelhausen - Öpfershausen - Unterkatz, Richtung Süden nach Dörrensolz - Stepfershausen - Herpf - Bettenhausen - Stedtlingen-Thurmgut - Hermmansmeld, nach Süden zur Landesgrenze zu Bayern.
Der Verlauf der Abgrenzung entlang der Straßen und Wege versteht sich ausschließlich dieser.
(3) Die Grenze des Biosphärenreservates ist in einer Karte M 1:50.000, die als Anlage Bestandteil dieser Verordnung ist, dargestellt. Darüber hinaus ist die Grenze des Biosphärenreservates in Karten M 1:10.000 und M 1:25.000 rot eingetragen, die bei der obersten Naturschutzbehörde archivmäßig verwahrt werden und auf die Bezug genommen wird. Weitere Ausfertigungen befinden sich bei der Reservatsverwaltung und der Kreisverwaltung. Bei den genannten Behörden sind die Karten während der Sprechzeiten allgemein zugänglich.
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