§ 9 NatSGRhönV

Einvernehmen

Das Einvernehmen mit der Reservatsverwaltung ist herzustellen bei

1.
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen und Wege sowie der Gewässer,
2.
Erweiterungen und Neuanlagen von Freizeiteinrichtungen und
3.
der Aufstellung von Bauleitplänen.

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