§ 9 NatSGSORügenV

Einvernehmen

Das Einvernehmen mit der Reservatsverwaltung ist herzustellen bei

1.
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen, Wege, Gewässer und sonstiger öffentlicher Anlagen und Einrichtungen,
2.
Erweiterungen und Neuanlagen von Freizeiteinrichtungen,
3.
der Aufstellung von Bauleitplänen.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.