§ 9 NatSGSpreewV
Einvernehmen
Das Einvernehmen mit der Reservatsverwaltung ist herzustellen bei:
- 1.
- Maßnahmen zur Erhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer,
- 2.
- Hochwasserschutzmaßnahmen sowie den Wasserhaushalt verändernden Maßnahmen,
- 3.
- Erweiterungen und Neuanlagen von Freizeiteinrichtungen,
- 4.
- der Aufstellung von Bauleitplänen.
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