§ 2 NatSGVessertalV
Flächenbeschreibung und Abgrenzung
(1) Das Biosphärenreservat repräsentiert einen charakteristischen Querschnitt durch den mittleren Thüringer Wald. Es erstreckt sich aus 420 m ü. NN am Gebirgsrand bis über 982 m ü. NN im Kammbereich. Der Untergrund besteht aus Sedimenten und Ergußgesteinen des Rotliegenden (Unteres Perm) sowie kleinflächig aus kambrischen Tonschiefern und im Randbereich aus Buntsandstein. Das Gebirge ist durch zahlreiche tiefe Täler zerschnitten. Das Gewässernetz ist sehr dicht (1,5 bis 2,5 km Lauflänge pro Quadratkilometer). Es überwiegen kleine, gefällreiche, kiesig-blockige Bäche mit meist klarem Wasser. An stehenden Gewässern sind vor allem zwei Trinkwassertalsperren zu nennen.
Das Gebiet ist zu 85% bewaldet, wobei naturnahe Buchenwälder verschiedener Ausprägungen einen erheblichen Anteil besitzen. Der größere Teil wird von Fichtenforsten eingenommen, insbesondere in den höheren Lagen.
Zum charakteristischen Landschaftsinventar gehören die Grünlandflächen auf den langgestreckten Talsohlen, an flacheren Hängen und in Quellmulden. Mit Borstgrasrasen, Frisch- und Feuchtwiesen, Hochstaudenfluren, Bachröhrichten und Quellfluren spiegeln sie das reichhaltige Standortmosaik an den Hängen, in den Tälern und entlang der Bäche wider. Die früher zweischürige Mahd mit umfangreicher Rieselbewässerung ist in den letzten Jahrzehnten meist intensiverer Nutzung durch Rinderbeweidung gewichen. Entfernt gelegene Wiesen blieben ungenutzt.
In den Kammlagen sind mehrere Hochmoore in das Reservat einbezogen.
Die sehr unterschiedlichen Landschaftsstrukturen werden von einer sehr artenreichen Tier- und Pflanzenwelt besiedelt. Dazu zählen zahlreiche besonders geschützte Arten aus den verschiedenen taxonomischen Gruppen. Auch vom Aussterben bedrohte Arten kommen vor.
Die landschaftlichen Schönheiten bieten traditionsgemäß Urlaubern und Touristen zu allen Jahreszeiten hervorragende Erholungsmöglichkeiten.
(2) Die Grenze des Biosphärenreservates verläuft wie folgt:
Straße vom oberen Ende des Floßgrabens (nordwestlich des Großen Beerberges) in Richtung Schmücke bis Abzweigung zum Schneekopf, Richtung Schneekopf 1.000 m, Weg nördlich des Teufelskreismoores zur Straße Schmücke - Gehlberg (Güldene Brücke), nach 500 m Richtung Südost ins Große Löffeltal, dieses 500 m talabwärts, 900 m Richtung Sachsenstein, nach Osten zur Straße Schmücke-Mönchshof, diese bis Zwei Wiesen, Silbergrund bis Osthang Großer Rödel, nach Süden Weg östlich Rosenkopf bis Taubachtal, talabwärts bis Stützerbach, Ort ausschließend, Busselbach aufwärts nach Ost und Nord bis Auerhahn, Straße in Richtung Ilmenau bis Nördlicher Erbskopf, nördlicher Hangweg des Schortetales bis Voglersmühle, Schortetal bis Mühle, westlich Öhrenstock am Waldrand entlang nach Süden ins Schobsetal, über Weißlederspitze durch Haßlachtal zur Straße Gehren-Schönbrunn oberhalb der Katsmühle (Wohlrosestraße), über Ebereschenhügel, Straße in Richtung Schönbrunn durch Tannengrund, Südufer der Talsperre Schönbrunn, Sperrmauer, Waldweg Zehn Buchen ins Glasbachtal, nach Schleusingerneundorf, Straße in Richtung Schleusingen bis 2 km nordöstlich Hinternah, Waldrand Eisenhügel und Silberbacher Kuppe in Richtung Nord, östlich Breitenbach zum Kreckebach, am Bach entlang nach Breitenbach, Weg Breitenbach-Erlau, Eisenbahn und F 247 bis Suhl, Waldrand Döllberg und Ringberg östlich Suhl und nördlicher Waldrand Ringberg, Steinhorst, Krötengrund, Waldrand südlich, östlich und nördlich Goldlauter, Tal der Dürren Lauter zur Rosenkopfstraße, Richtung Südwest zum Punkt 758,8, Weg zum Rennsteig am Floßgraben.
Der Verlauf der Grenze entlang der Straßen, Wege und Schienen versteht sich ausschließlich dieser. Verläuft sie an Bächen, sind diese eingeschlossen.
(3) Die Grenze des Biosphärenreservates ist in einer Karte M 1:50.000, die als Anlage Bestandteil dieser Verordnung ist, dargestellt. Darüber hinaus ist die Grenze des Biosphärenreservates in Karten M 1:10.000 und M 1:25.000 rot eingetragen, die bei der obersten Naturschutzbehörde archivmäßig verwahrt werden und auf die Bezug genommen wird. Weitere Ausfertigungen befinden sich bei der Reservatsverwaltung und der Kreisverwaltung. Bei den genannten Behörden sind die Karten während der Sprechzeiten allgemein zugänglich.
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