§ 9 NatSGVessertalV

Einvernehmen

Das Einvernehmen mit der Reservatsverwaltung ist herzustellen bei:

1.
Maßnahmen zur Erhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer,
2.
Erweiterungen und Neuanlagen von Freizeiteinrichtungen und
3.
der Aufstellung von Bauleitplänen.

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