§ 7 NKRG
Pflichten der Bundesregierung
Die Bundesregierung erstattet dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über
- 1.
- den Stand des Bürokratieabbaus im Rahmen bestehender Zielvorgaben,
- 2.
- die Erfahrungen mit der angewandten Methodik zur Schätzung des Erfüllungsaufwandes,
- 3.
- die Entwicklung des Erfüllungsaufwandes in den einzelnen Ministerien und
- 4.
- die Ergebnisse und Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung.
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