§ 25 NotSan-APrV
Übergangsvorschrift
Eine bis einschließlich 31. Dezember 2014 begonnene Ausbildung zur Rettungsassistentin oder zum Rettungsassistenten wird nach den bisher geltenden Vorschriften abgeschlossen.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.