§ 2 NS-AufhG
Entscheidungen im Sinne des § 1 sind insbesondere
- 1.
- Entscheidungen des Volksgerichtshofes,
- 2.
- Entscheidungen der aufgrund der Verordnung über die Einrichtung von Standgerichten vom 15. Februar 1945 (RGBl. I S. 30) gebildeten Standgerichte,
- 3.
- Entscheidungen, die auf den in der Anlage genannten gesetzlichen Vorschriften beruhen.
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