§ 1 NSGSylV

Erklärung zum Naturschutzgebiet

Das in § 2 näher bezeichnete Meeresgebiet im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels wird zum Naturschutzgebiet erklärt. Das Naturschutzgebiet erhält die Bezeichnung „Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht“. Es ist Teil des zusammenhängenden europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“ und vereint die Gebiete

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„Zentrale Deutsche Bucht nordwestlich der Insel Helgoland“, als Ausgleichsmaßnahme nach Artikel 6 Absatz 4 Satz 1 der Richtlinie 92/43/EWG und § 34 Absatz 5 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes für mögliche erhebliche Beeinträchtigungen des Gebietes „Östliche Deutsche Bucht“ durch den Offshore-Windpark „Butendiek“.

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