Anlage 1 ÖkoKennzV

(zu § 1 Abs. 1)

(Inhalt: nicht darstellbares Muster Öko-Kennzeichen;
Fundstelle: BGBl. I 2002, 591)
Technische Beschreibung:

a)
Das Kennzeichen ist vierfarbig mit weißem Fond und weißer Kontur in der Stärke des grünen Rahmens zu drucken.
Rahmen, Buchstabe "i" und Bogen sind in Grün, Buchstaben "B", i-Punkt und "O" sowie "nach EG-Öko-Verordnung" sind in Schwarz zu drucken.
Für die Farbanwendungen gilt:
Vierfarbig nach Euroskala (4c):
Grün-Anteil (cyan = 60%, magenta = 0%, yellow = 100%, black = 0%).
Schwarz-Anteil (black = 100%).
Pantone (pant):
Grün-Anteil (Pantone 375).
Schwarz-Anteil (black = 100%).
HKS (hks):
Grün-Anteil (HKS 66).
Schwarz-Anteil (black = 100%).
b)
Das Öko-Kennzeichen ist in der Version mit Verlauf zu verwenden (Schwarz-Anteil bei Verlauf: black = 100%, black = 65%; bei angepassten Farben ist der Verlauf in den entsprechenden Farbanteilen einzufärben).
Bei einfarbiger Verwendung des Kennzeichens im Sinne von § 1 Abs. 4 ist die Strich-Version des Öko-Kennzeichens zulässig (Schwarz-Anteil bei Strich: black = 100% bzw. in der entsprechenden Farbe eingefärbt).

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.