(XXXX) OrdenErl4ÄndErl
Das Präsidium des Goethe-Instituts Inter Nationes e. V. hat am 17. Februar 2003 das Statut und die Ausführungsbestimmungen zum Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille in der Fassung vom Februar 1978 geändert. Danach wird die Goethe-Medaille vom Präsidium des Goethe-Instituts Inter Nationes e. V. in der in § 1 der Ausführungsbestimmungen zum Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille beschriebenen neuen Form verliehen.
Nach Artikel 4 des Vierten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 27. Juni 1975 (BGBl. I S. 1857) genehmige ich diese Änderung.
Der Bundespräsident
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.