§ 18 OrgBAusbV

Prüfungsbereiche

Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Pfeifenbau in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Entwurf und Fertigung,
2.
Durchführen von Teilarbeiten,
3.
Planen und Konstruieren sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.

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