Anlage OrgBAusbV

(zu § 3 Absatz 1)

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 99 - 109)



Abschnitt A: fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 42.
Monat
1234
1Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 1)
a)
Arbeitsaufträge und Kundenanforderungen erfassen, Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen und eigenen Arbeitsumfang abschätzen
b)
Arbeitsplatz nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten einrichten und unterhalten und dabei betriebliche Vorgaben und Arbeitsauftrag berücksichtigen
c)
Informationen aus analogen und digitalen Medien beschaffen, bewerten und nutzen
d)
Informationen auch aus fremdsprachigen Dokumenten entnehmen und nutzen
e)
Materialien, Betriebs-, Arbeitsmittel und Hilfsstoffe auswählen, den einzelnen Arbeitsschritten zuordnen, bereitstellen und lagern
f)
Arbeitsschritte unter Berücksichtigung von betrieblichen Abläufen, Materialeigenschaften, Materialausnutzung, gestalterischen Aspekten, Bearbeitungsmethoden und Verwendungszweck festlegen, Arbeitsschritte dokumentieren
g)
Prüf- und Messmittel zur Kontrolle der Arbeitsergebnisse auswählen
3
h)
Arbeitsabläufe eigenständig und im Team planen und festlegen und dabei technologische, wirtschaftliche, ökologische, terminliche und sicherheitstechnische Gesichtspunkte, betriebliche Prozesse sowie vor- und nachgelagerte Bereiche und gewerkeübergreifende Leistungen berücksichtigen
i)
informationstechnische Systeme zur Auftragsplanung, Auftragsabwicklung und Terminverfolgung anwenden
j)
Regeln des Datenschutzes beachten, Daten pflegen und sichern
k)
Zeitaufwand und Materialbedarf ermitteln
l)
Verpackungsmaterialien nach Verwendungszweck auswählen und dabei wirtschaftliche und ökologische Aspekte berücksichtigen, betriebliche und gesetzliche Vorgaben beachten
m)
Produkte für die Auslieferung vorbereiten, kennzeichnen, verpacken und lagern
n)
Transportmittel festlegen, Maßnahmen zur Ladungssicherheit sowie zum Schutz des Ladungsgutes durchführen
o)
Zwischen- und Endkontrollen durchführen und Ergebnisse dokumentieren
2
2Erstellen und Anwenden von Unterlagen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 2)
a)
Orgeln und Harmonien nach Bauweisen, Konstruktionsmerkmalen, Funktionsweisen, Funktionszusammenhängen und historischen Gesichtspunkten unterscheiden
b)
Schaltpläne erstellen und anwenden
c)
auftragsbezogene und technische Unterlagen, insbesondere unter Zuhilfenahme von Standardsoftware, erstellen
d)
Fertigungs- und Entwurfszeichnungen, Schnitte und Skizzen, jeweils auch rechnergestützt, anfertigen, auswerten, darstellen und umsetzen und hierbei historische, funktionale, ergonomische und technische Gesichtspunkte berücksichtigen
e)
Unterlagen auf technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit prüfen
f)
Aufmaße erstellen und Zeichnungsmaße maßstabsgerecht übertragen
g)
Fertigungsvorschriften, Bedienungshinweise sowie Betriebsanleitungen und berufsbezogene Vorschriften beachten
2
3Auswählen, Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 3)
a)
Werkzeuge, Geräte und Maschinen hinsichtlich Verwendungszweck auswählen, prüfen und einstellen
b)
Werkzeuge und Geräte vorbereiten und handhaben, insbesondere Werkzeuge schärfen
c)
Werkzeuge, Geräte und Maschinen pflegen und warten
d)
Ursachen von Fehlern und Störungen an Werkzeugen, Geräten und Maschinen feststellen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen
e)
Leitern und Gerüste auswählen und auf Verwendbarkeit und Betriebssicherheit prüfen sowie Arbeitsgerüste auf- und abbauen
f)
Hebe- und Transportgeräte auswählen und einsetzen
2
4Be- und Verarbeiten von Holz, Metallen, Kunststoffen und sonstigen Werkstoffen sowie von Hilfsstoffen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 4)
a)
Holz, Metalle, Kunststoffe und sonstige Werkstoffe sowie Hilfsstoffe nach Arten und Eigenschaften unterscheiden
b)
Holz, Metalle, Kunststoffe und sonstige Werkstoffe sowie Hilfsstoffe nach Verwendungszweck auswählen und dabei akustische, optische, physikalische und mechanische Eigenschaften berücksichtigen
c)
Krankheiten und Schädlingsbefall an Holz erkennen und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
d)
Holz, Metalle, Kunststoffe und sonstige Werkstoffe sowie Hilfsstoffe transportieren und lagern und dabei Vorschriften und Lagerkriterien einhalten
e)
Hilfsstoffe, insbesondere Klebstoffe, Lacke und Beizen, nach Verwendungszweck unterscheiden und anwenden
f)
Holz manuell und maschinell be- und verarbeiten, insbesondere durch Sägen, Hobeln, Fräsen, Bohren und Schleifen











12
g)
Metalle und Kunststoffe manuell und maschinell be- und verarbeiten, insbesondere durch Sägen, Feilen, Bohren, Biegen und Schneiden
h)
Leder und Textilien nach Verwendungszweck auswählen, manuell zurichten und verarbeiten
i)
Verbindungsarten und Befestigungsmittel zwischen gleichen und unterschiedlichen Materialien, insbesondere Holz-, Klebe- und Schraubverbindungen, auswählen und Verbindungen herstellen und dabei Vorschriften zum Gesundheitsschutz, zum Umweltschutz und zur Verarbeitung beachten
j)
Holzfeuchte bestimmen
k)
Holzeinschnitt und Holzfehler sowie Schwind- und Quellmaß beachten
l)
Furnierklebetechniken unterscheiden und auswählen
m)
Furniere unter Beachtung des Furnierbildes auswählen, fügen und zusammensetzen
2
5Behandeln und Gestalten von Oberflächen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 5)
a)
Oberflächen, insbesondere Metall- und Holzoberflächen, hinsichtlich der Bearbeitung und Nutzung beurteilen
b)
Verfahren der Oberflächenbehandlung sowie Auftragstechniken unterscheiden
c)
Oberflächenbehandlungsverfahren festlegen und Oberflächenbehandlungsmittel und Beschichtungsmittel auswählen und für die Verarbeitung vorbereiten
d)
Oberflächenteile vorbereiten und vorbehandeln
e)
Eigenschaften und Reaktionen von Oberflächenbehandlungsmitteln, insbesondere von Beizen und Lacken, unterscheiden
f)
Oberflächen, insbesondere durch Schleifen, Grundieren, Beizen, Lackieren und Polieren, bearbeiten
g)
Oberflächen vor Beschädigungen schützen
h)
Oberflächenfehler und -schäden feststellen und beheben
i)
Qualität von behandelten Oberflächen beurteilen
j)
Korrosionsschutzmittel und Konservierungsschutzmittel auftragen
k)
Oberflächenbeschichtungsmittel, Hilfs- und Reststoffe lagern und der Entsorgung zuführen
l)
kontaminierte Oberflächen erkennen und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
m)
Gefährdungen durch Gefahrstoffe erkennen und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, zum Umweltschutz und zum Arbeitsschutz ergreifen
5
6Planen von Windversorgungsanlagen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 6)
a)
Windversorgungsanlagen und Tremulanten von Orgeln nach Bauarten, Historie und Verwendung unterscheiden
b)
Bälge, insbesondere Magazinbälge, Ladenbälge und Ausgleichsbälge, unterscheiden und auswählen



5
c)
Tremulanten verschiedener Bauformen nach Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
d)
Windregulierungseinrichtungen zuordnen
e)
Winddruck messen und abwiegen
7Bauen von Schleifwindladen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 7)
a)
Arten, Bauformen und Funktionsweisen von Windladensystemen und Trakturen unterscheiden
b)
Materialien beim Bau unterscheiden und nach Verwendungszweck auswählen
c)
Kanzellenkorpusse und Windkästen herstellen und mit Spunddeckeln verschließen
d)
Pfeifenstöcke, Rasterbretter, Schleifen und Dämme herstellen und auf Kanzellenkorpusse befestigen sowie Höhenabstand austarieren
e)
Ventilkonstruktionen unterscheiden, Ventile und Zubehör herstellen, Schlitze für Ventile fräsen sowie Querschnitte der Kanzellen und der Ventile beachten
f)
Dichtungs- und Dämpfungsmaterialien nach Eigenschaften und Verarbeitung unterscheiden
g)
Schleifwindladen auf Dichtigkeit prüfen
8
8Herstellen von Holzpfeifen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 8)
a)
Holzpfeifen hinsichtlich Materialien, Konstruktionsformen, Klang, Tonhöhe und Mensuren unterscheiden
b)
Materialien auswählen und verwenden
c)
Maße für die Pfeifenklänge festlegen und dabei Maßverhältnisse zwischen Längen und Querschnitten der Pfeifen berücksichtigen
d)
Register nach Ton- und Fußlage, Frequenz und Klangfarbe einordnen
e)
Aufschnitthöhen festlegen und dabei Proportionierungen berücksichtigen
f)
Oberlabien in die Pfeifenkörper stemmen und dabei Labienbreite sowie Dicke und Form der Oberlabienkanten beachten
g)
Pfeifenfüße, Kerne, Vorschläge und Pfeifenkörper anbringen
h)
Kernspalten anbringen
i)
Stimmvorrichtungen, insbesondere Stöpsel und Schieber, herstellen und anbringen
j)
Holzpfeifen kröpfen
6
9Anfertigen von offenen, zylindrischen Labialpfeifen aus Metall
(§ 4 Absatz 2 Nummer 9)
a)
Metallpfeifen hinsichtlich Konstruktionsformen, Klang, Tonhöhe und Mensuren unterscheiden
b)
Materialien und Legierungen beim Herstellen von Pfeifen auswählen und verwenden
c)
Register nach Ton- und Fußlage, Frequenz und Klangfarbe einordnen
d)
Maße für Pfeifenklänge festlegen und dabei Maßverhältnisse zwischen Länge und Durchmesser der Pfeifen berücksichtigen
e)
zylindrische Pfeifenkörper und Pfeifenfüße aus Metallplatten zuschneiden und dabei Länge und Durchmesser der Pfeifenkörper berücksichtigen










12
f)
Labienbreite und Labienhöhe festlegen und dabei Proportionierungen berücksichtigen
g)
Pfeifenfüße, Pfeifenkerne und Pfeifenkörper herstellen sowie Oberlabien und Unterlabien drücken
h)
Pfeifenkerne auflöten sowie Pfeifenfüße und Pfeifenkörper zusammensetzen
i)
Aufschnitte und Stimmvorrichtungen nach Vorgaben anbringen
10Vormontieren von Orgeln
(§ 4 Absatz 2 Nummer 10)
a)
Vorgehen beim Auf- und Abbau von Orgeln und Orgelteilen unterscheiden und dabei optische und funktionale Gegebenheiten beachten
b)
Orgelteile, insbesondere Windladen, Trakturen und Windversorgung, auf Funktion und Maßgenauigkeit prüfen, zusammenbauen und montieren
c)
mechanische und statische Verbindungen auf Funktionen prüfen
d)
Pfeifen einbauen
e)
Orgelteile demontieren, kennzeichnen, verpacken, lagern und für den Versand vorbereiten
10
11Stimmen von Orgelpfeifen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 11)
a)
Orgelstimmungen und die gleichstufig temperierte Stimmung unterscheiden
b)
Stimmwerkzeuge festlegen
c)
labiale und linguale Orgelpfeifen stimmen und dabei Raumtemperatur berücksichtigen
7
d)
Stimmsysteme unterscheiden
e)
gleichstufig temperierte Stimmung anwenden
2
12Intonieren von Orgelpfeifen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 12)
a)
Intonationsarten, Intonationshilfen und Intonationsstile unterscheiden
b)
Intonationshilfen und Intonationswerkzeuge festlegen
c)
Kriterien der Klangbeschreibung und Klangbewertung beurteilen und anwenden
d)
Labialpfeifen aufschneiden und dabei Aufschnitthöhe beachten
e)
Zungenblätter zuschneiden, einpassen und aufwerfen
f)
Zungenregister und Labialregister auf der Intonierlade vorstimmen
g)
Lautstärke, Klangcharakter und Ansprache von Pfeifen intonieren
h)
Abweichungen innerhalb der Register ausgleichen
6
13Pflegen, Warten und Reparieren von Orgeln und Harmonien
(§ 4 Absatz 2 Nummer 13)
a)
Bauweisen von Orgeln und Harmonien feststellen und dokumentieren und dabei Historie beachten
b)
Zustand feststellen, beurteilen und dokumentieren sowie Funktionsfähigkeit prüfen
c)
Orgeln und Harmonien pflegen, insbesondere Tasten, Spieltisch und Pedalboden reinigen, Traktur nachregulieren sowie Pfeifen gemäß Auftrag stimmen
d)
Harmoniumzungen auf Funktion prüfen und reinigen
e)
Orgeln und Harmonien warten, insbesondere Winddruck überprüfen, Ölstand am Gebläsemotor kontrollieren und Gehäuseresonanzen beheben
f)
Reparaturumfang festlegen, Kosten abschätzen und Reparaturauftrag mit Kunden absprechen
g)
Orgeln und Harmonien reparieren, insbesondere defekte Teile reparieren und ersetzen sowie abgenutzte Teile austauschen
h)
Ausreinigungen an Orgeln und Harmonien durchführen

12
14Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 14)
a)
Ziele und Aufgaben von qualitätssichernden Maßnahmen unterscheiden
b)
betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden
c)
Normen und Richtlinien zur Sicherung der Qualität beachten
d)
Möglichkeiten von systematischen und zufälligen Messfehlern berücksichtigen
e)
Materialien auf Vollständigkeit, Qualität und Unversehrtheit kontrollieren
f)
Vorgesetzte, Kolleginnen und Kollegen über Störungen im Arbeitsablauf informieren und Lösungsvorschläge aufzeigen
g)
Zwischenkontrollen und Endkontrollen durchführen
2
h)
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
i)
Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen
j)
Konflikte erkennen und zu Konfliktlösungen beitragen
k)
Gespräche mit Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen
l)
Arbeitsergebnisse prüfen, Qualitätsmängel und deren Ursachen feststellen sowie Maßnahmen zur Behebung ergreifen und diese Maßnahmen dokumentieren
2
15Beraten von Kunden und Anbieten von Leistungen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 15)
a)
durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum erfolgreichen unternehmerischen Handeln beitragen
b)
Zielgruppen und Absatzmärkte erkennen
c)
produktspezifische, auch fremdsprachige, Informationen beschaffen, nutzen und auswerten
2
d)
Gespräche situations- und adressatengerecht führen, insbesondere kulturelle Identitäten und Verhaltensweisen berücksichtigen
e)
Kunden über betriebliches Leistungsspektrum informieren
f)
Kundenanforderungen ermitteln, auf Umsetzbarkeit prüfen und mit dem betrieblichen Leistungsangebot vergleichen
g)
Vorschläge zur Umsetzung von Kundenanforderungen entwickeln









2
h)
Entwürfe nach Verwendungszweck und Kundenanforderungen optimieren und präsentieren
i)
Präsentationsformen anlassbezogen und kundenorientiert auswählen und anwenden
j)
Kundenbeanstandungen entgegennehmen, beurteilen und Maßnahmen zur Bearbeitung ergreifen
k)
Perspektiven, Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken von Selbständigkeit aufzeigen


Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Orgelbau

Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 42.
Monat
1234
1Bauen von Windladen und Windversorgungssystemen
(§ 4 Absatz 3 Nummer 1)
a)
Windladenkörper, insbesondere Ton- und Registerkanzellenladen, anfertigen
b)
Ventiltechniken zum Anspielen von Tönen und zum Ein- und Ausschalten von Registern berücksichtigen und anwenden
c)
Bohrungen und Fräsungen in Kanzellenkorpusse einbringen
d)
Taschen- und Kegelventile herstellen und montieren
e)
Kanzellen abdichten und auf Dichtigkeit prüfen
f)
Registerbetätigungen, insbesondere elektrische und pneumatische, montieren
g)
Einzelteile zu Windladen zusammenbauen
h)
Bälge, insbesondere Magazinbälge, Ladenbälge und Ausgleichsbälge, herstellen und einbauen
i)
Windkanäle und Windverteiler anfertigen, montieren und abdichten
j)
Tremulanten herstellen, einbauen und regulieren
k)
Windregulierungseinrichtungen anfertigen, einbauen und einstellen
l)
Schallschutzkästen für Schleudergebläse herstellen und montieren
15
2Herstellen von Spieltischen
(§ 4 Absatz 3 Nummer 2)
a)
Spieltische nach Bauart, Konstruktionsmerkmalen, Normen und Funktionsweisen sowie hinsichtlich Ergonomie, Ästhetik, Präzision und Optik unterscheiden
b)
Materialien für die Herstellung von Spieltischteilen auswählen und bereitstellen
c)
Gehäuse und Spieltischtragwerke herstellen
d)
Manualtasten und Pedaltasten anfertigen, montieren und regulieren
e)
Bedienelemente der Spielhilfen, insbesondere Koppeln, Schweller, Fußtritte, Taster, Walzen und Schalter, anordnen und einbauen










15
f)
Einzelteile für Spieltische, insbesondere Notenpulte, Wellenbretter, Trakturteile und Abdeckungen, anfertigen und in Spieltische einbauen
g)
Beleuchtungen in Spieltische einbauen
h)
Einzelteile in Gehäuse und Spieltischtragwerke einbauen
i)
Registerzüge, Registerknöpfe, Registerschalter und Registersteuerungen auswählen und einbauen
3Installieren von elektrischen und elektronischen Bauteilen
(§ 4 Absatz 3 Nummer 3)
a)
elektrische und elektronische Bauteile nach Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
b)
Regeln für Arbeiten an elektrischen Anlagen und Geräten mit Niederspannung anwenden und dabei Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften beachten
c)
Bauteile, insbesondere Setzer- und Koppelanlagen, nach Konstruktionsvorgaben zusammenfügen und installieren und dabei Verkabelungsvorschriften beachten
d)
Schaltkreise innerhalb des Orgelsystems verlegen und verbinden
e)
elektromechanische und elektrotechnische Funktionsprüfungen durchführen und Ergebnisse dokumentieren
f)
Fehler und Störungen ermitteln und Maßnahmen zu deren Beseitigung ergreifen
10
4Herstellen von Gehäusen
(§ 4 Absatz 3 Nummer 4)
a)
Konstruktion, Funktion und Aufbau von Gehäusen unterscheiden
b)
Gehäuseteile, insbesondere in Rahmen- und Füllungstechniken, herstellen
c)
Tragwerkteile anfertigen
d)
Schwellwerksgehäuseteile und Schwellertüren herstellen
e)
Gehäuseeinzelteile zu Gehäusen montieren
10
5Anfertigen und Montieren von Trakturteilen
(§ 4 Absatz 3 Nummer 5)
a)
Arten und Eigenschaften von Ton- und Registertraktursystemen, insbesondere von mechanischen und pneumatischen, unterscheiden
b)
mechanische Trakturteile, insbesondere Winkel, Wippen, Wellen und Abstrakten, anfertigen
c)
pneumatische Trakturteile, insbesondere Bälgchen und Ventile, herstellen und verbinden
d)
Trakturteile zwischen Spieltischen und Windladen montieren
e)
Doppeltrakturen unterscheiden, einbauen und regulieren
13
6Montieren und Einregulieren von Orgeln
(§ 4 Absatz 3 Nummer 6)
a)
Örtlichkeiten zum Aufbau von Orgeln prüfen und einmessen sowie Baustelle einrichten
b)
Ständerwerk und Gehäuse vor Ort aufbauen, Windladen legen und Orgelteile montieren
c)
Windanlagen auf Dichtigkeit prüfen
d)
Trakturen regulieren






15
e)
technische Funktionstests durchführen
f)
Pfeifen einbauen und klanglich den akustischen Gegebenheiten der Räumlichkeiten anpassen
g)
Pfeifen stimmen
h)
klangliche Funktionstests durchführen
i)
Abschlussarbeiten durchführen und Übergabe an die Kunden vorbereiten


Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Pfeifenbau

Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 42.
Monat
1234
1Herstellen von Platten für Metallpfeifen
(§ 4 Absatz 4 Nummer 1)
a)
Metalle und ihre Legierungen, insbesondere hinsichtlich ihres Einflusses auf Statik, Optik und Klangbild, auswählen
b)
Legierungen hinsichtlich ihrer Zusammensetzungen, Schmelz- und Gießtemperaturen bestimmen und kontrollieren
c)
Platten in benötigten Stärken gießen
d)
Platten manuell und maschinell hobeln und abziehen sowie Späne nach Art der Legierungen sortieren und lagern
e)
bearbeitete Oberflächen prüfen, schützen und auf Stärke kontrollieren
f)
Platten nach Vorgaben lagern
g)
Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sowie Unfallverhütungsvorschriften beim Umgang mit flüssigen Metallen beachten
16
2Herstellen von labialen Metallpfeifen
(§ 4 Absatz 4 Nummer 2)
a)
Bauformen, insbesondere offene, gedeckte und konische, sowie Materialzusammensetzungen von labialen Pfeifen unterscheiden und nach Verwendungszweck auswählen
b)
Mensuren unterscheiden und beachten sowie Zuschnittmaße ableiten
c)
Mensurentabellen für Labialpfeifen lesen und nach vorgegebenen Eckwerten erstellen
d)
Maße auf Metallplatten übertragen und zuschneiden
e)
Formen auswählen sowie Pfeifenkörper und Pfeifenfüße aufrollen und richten
f)
Längsnähte vorbereiten und löten, insbesondere Löttemperatur beachten
g)
Pfeifenkörper und Pfeifenfüße rundieren, mit Labien, insbesondere mit eingelöteten und gedrückten Labien, versehen und dabei die Labienformen beachten
h)
Pfeifenelemente, insbesondere Kerne, Deckel und Bärte, herstellen
i)
Rundnähte für Pfeifenkörper und Pfeifenfüße vorbereiten und bestoßen









25
j)
Kerne auflöten und dabei insbesondere Kernspaltenweite beachten sowie Pfeifenkörper und Pfeifenfüße zusammensetzen und Fußlochgröße bestimmen
k)
Intonations- und Stimmhilfen, insbesondere Bärte und Stimmrollen, anbringen
l)
Pfeifen waschen und Oberflächen behandeln, insbesondere durch Polieren
3Herstellen von lingualen Metallpfeifen
(§ 4 Absatz 4 Nummer 3)
a)
Bauformen und Materialzusammensetzungen von lingualen Pfeifen unterscheiden und nach Verwendungszweck auswählen
b)
Mensurentabellen für Lingualpfeifen lesen und nach vorgegebenen Eckwerten erstellen
c)
Zungenpfeifenteile, insbesondere Zungenblatt, Kopf, Stimmkrücke und Stiefel, herstellen
d)
Resonatoren, insbesondere trichterförmige, zylindrische und Sonderformen, herstellen
e)
Kehlen, insbesondere nach deutschen, englischen und französischen Bauarten, herstellen
f)
Resonatoren mit Kopf verbinden, insbesondere durch Löten
g)
Zungenpfeifenteile, insbesondere Kopf, Kehle, Zungenblatt, Keil und Stimmkrücke, zu Lingualpfeifen montieren
h)
Stiefel auf die Kopfkonstruktionen anpassen
12
4Kröpfen von Metallpfeifen
(§ 4 Absatz 4 Nummer 4)
a)
Kropfformen unterscheiden und nach Vorgaben auswählen
b)
Kropfsegmente unter Berücksichtigung der Pfeifenlängen nach angegebenen Maßen berechnen und trennen
c)
Pfeifen im 45-Grad-Winkel, 90-Grad-Winkel, 180-Grad-Winkel und im 360-Grad-Winkel kröpfen
10
5Reparieren und Ergänzen von Metallpfeifen
(§ 4 Absatz 4 Nummer 5)
a)
Pfeifen nach Bauweisen, Konstruktionsmerkmalen, Funktionszusammenhängen und historischen Gesichtspunkten beurteilen
b)
Mensuren aufnehmen, dokumentieren und rekonstruieren
c)
Materialzusammensetzungen und -stärken bestimmen
d)
Pfeifen und Pfeifenteile nach Vorgaben reparieren und ergänzen
15


Abschnitt D: fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd. Nr.Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 42.
Monat
1234
1Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
(§ 4 Absatz 5 Nummer 1)
a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e)
wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
während
der gesamten
Ausbildung








2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
(§ 4 Absatz 5 Nummer 2)
a)
Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
b)
Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
c)
Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
d)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 4 Absatz 5 Nummer 3)
a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4Umweltschutz
(§ 4 Absatz 5 Nummer 4)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
d)
Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.