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Bundesrecht Deutschland
PapTechAusbV 2010
PapTechAusbV 2010
Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin *)
Informationen
Ausfertigungsdatum
20.01.2010
Fundstelle
BGBl I 2010, 436
Version
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 5.7.2019 I 930
Alle Normen
Eingangsformel
§ 1
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2
Dauer der Berufsausbildung
§ 3
Struktur der Berufsausbildung
§ 4
Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§ 5
Durchführung der Berufsausbildung
§ 6
Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt der Abschlussprüfung
§ 7
Inhalt von Teil 1 der Abschlussprüfung
§ 8
Prüfungsbereiche von Teil 1 der Abschlussprüfung
§ 9
Prüfungsbereich „Steuern und Regeln von Anlagen zur Aufbereitung von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie Qualitätssicherung“
§ 10
Prüfungsbereich „Aufbereiten von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie Instandhaltung“
§ 11
Inhalt von Teil 2 der Abschlussprüfung
§ 12
Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung
§ 13
Prüfungsbereich „Bedienen von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff“
§ 14
Prüfungsbereich „Steuern und Regeln von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff“
§ 15
Prüfungsbereich „Durchführen einer betrieblichen Aufgabe“
§ 16
Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 17
Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 18
Mündliche Ergänzungsprüfung in der Abschlussprüfung
§ 19
Übergangsregelung
Anlage
(zu § 4 Absatz 1 Satz 1)