§ 1 PBAZV

Anwendung der Arbeitszeitverordnung

Für die bei der DB Privat- und Firmenkundenbank AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten gelten die Vorschriften der Arbeitszeitverordnung, soweit in den §§ 2 bis 7 nichts anderes bestimmt ist.

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