§ 10 PBRüV

Zahlung an das Energieversorgungsunternehmen vor Forderungsübergang

Eine Zahlung durch den Letztverbraucher oder den Kunden an das Energieversorgungsunternehmen hat keine schuldbefreiende Wirkung, soweit die Anzeige nach § 9 Absatz 1 dem Letztverbraucher oder dem Kunden bereits zugegangen ist. § 407 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist entsprechend anzuwenden.

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