§ 2 PEhrlInstZustV
Das Paul-Ehrlich-Institut ist zusätzlich zu den Zuständigkeiten nach § 77 Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes zuständig für
- 1.
- Arzneimittel, die gentechnologisch hergestellte Blutgerinnungsfaktoren enthalten,
- 2.
- BCG-Bakterien enthaltende Arzneimittel, die zur unspezifischen Stimulierung des Immunsystems bestimmt sind.
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