Art 3 PersStdNamZProtG
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Zusatzprotokoll nach seinem Artikel 4 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.