Anlage 6 PfandMeldeV

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1637 - 1641)


I.
Kopf des Meldebogens
Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:
1.
Name der Pfandbriefbank
2.
BAK-Nummer der Pfandbriefbank
3.
Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)
4.
Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ
5.
Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Hypothekenpfandbriefe – Deckung – Ordentliche Deckungswerte – Ausland (HypDckOrdAus)“
6.
Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe verwendeten Deckungswerten nach § 12 Absatz 1 PfandBG, die gesichert sind an in der Spalte 002 genannten Staaten belegenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten der in den Zeilen 002 und 003 genannten Nutzungsarten“.
II.
Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 43 Spalten und 597 Zeilen gebildet.
III.
Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs
1.
In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „042“ zu versehen.
2.
In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „596“ zu versehen.
IV.
Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs
1.
Die Felder der mit „001“ versehenen Zeile in den mit „005“ bis „042“ versehenen Spalten sind rot zu unterlegen.
2.
Die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „005“ bis „596“ versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen.
V.
Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs
Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:
1.
das Feld der ersten Spalte (links der mit „001“ versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001“ versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,
2.
die Felder der mit „001“ versehenen Spalte in den mit „001“ bis „004“ versehenen Zeilen,
3.
der Bereich der mit „002“ bis „004“ versehenen Spalten in den mit „001“ bis „596“ versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:
a)
in der mit „002“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „005“, „021“, „037“, „053“, „069“, „085“, „101“, „117“, „133“, „149“, „165“, „181“, „197“, „213“, „229“, „245“, „261“, „277“, „293“, „309“, „325“, „341“, „357“, „373“, „389“, „405“, „421“, „437“, „453“, „469“, „485“, „501“, „517“, „533“, „549“, „565“ und „581“ versehenen Zeilen,
b)
in der mit „003“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „006“ bis „013“, „016“ bis „020“, „022“ bis „029“, „032“ bis „036“, „038“ bis „045“, „048“ bis „052“, „054“ bis „061“, „064“ bis „068“, „070“ bis „077“, „080“ bis „084“, „086“ bis „093“, „096“ bis „100“, „102“ bis „109“, „112“ bis „116“, „118“ bis „125“, „128“ bis „132“, „134“ bis „141“, „144“ bis „148“, „150“ bis „157“, „160“ bis „164“, „166“ bis „173“, „176“ bis „180“, „182“ bis „189“, „192“ bis „196“, „198“ bis „205“, „208“ bis „212“, „214“ bis „221“, „224“ bis „228“, „230“ bis „237“, „240“ bis „244“, „246“ bis „253“, „256“ bis „260“, „262“ bis „269“, „272“ bis „276“, „278“ bis „285“, „288“ bis „292“, „294“ bis „301“, „304“ bis „308“, „310“ bis „317“, „320“ bis „324“, „326“ bis „333“, „336“ bis „340“, „342“ bis „349“, „352“ bis „356“, „358“ bis „365“, „368“ bis „372“, „374“ bis „381“, „384“ bis „388“, „390“ bis „397“, „400“ bis „404“, „406“ bis „413“, „416“ bis „420“, „422“ bis „429“, „432“ bis „436“, „438“ bis „445“, „448“ bis „452“, „454“ bis „461“, „464“ bis „468“, „470“ bis „477“, „480“ bis „484“, „486“ bis „493“, „496“ bis „500“, „502“ bis „509“, „512“ bis „516“, „518“ bis „525“, „528“ bis „532“, „534“ bis „541“, „544“ bis „548“, „550“ bis „557“, „560“ bis „564“, „566“ bis „573“, „576“ bis „580“, „582“ bis „589“ und „592“ bis „596“ versehenen Zeilen sowie
c)
in der mit „004“ versehenen Spalte jeweils die Felder der mit „014“, „015“, „030“, „031“, „046“, „047“, „062“, „063“, „078“, „079“, „094“, „095“, „110“, „111“, „126“, „127“, „142“, „143“, „158“, „159“, „174“, „175“, „190“, „191“, „206“, „207“, „222“, „223“, „238“, „239“, „254“, „255“, „270“, „271“, „286“, „287“, „302“, „303“, „318“, „319“, „334“, „335“, „350“, „351“, „366“, „367“, „382“, „383“, „398“, „399“, „414“, „415“, „430“, „431“, „446“, „447“, „462“, „463“, „478“, „479“, „494“, „495“, „510“, „511“, „526“, „527“, „542“, „543“, „558“, „559“, „574“, „575“, „590“ und „591“ versehenen Zeilen,
4.
in
a)
den mit „005“ bis „042“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „017“ bis „020“, „033“ bis „036“, „049“ bis „052“, „065“ bis „068“, „081“ bis „084“, „097“ bis „100“, „113“ bis „116“, „129“ bis „132“, „145“ bis „148“, „161“ bis „164“, „177“ bis „180“, „193“ bis „196“, „209“ bis „212“, „225“ bis „228“, „241“ bis „244“, „257“ bis „260“, „273“ bis „276“, „289“ bis „292“, „305“ bis „308“, „321“ bis „324“, „337“ bis „340“, „353“ bis „356“, „369“ bis „372“, „385“ bis „388“, „401“ bis „404“, „417“ bis „420“, „433“ bis „436“, „449“ bis „452“, „465“ bis „468“, „481“ bis „484“, „497“ bis „500“, „513“ bis „516“, „529“ bis „532“, „545“ bis „548“, „561“ bis „564“, „577“ bis „580“ und „593“ bis „596“ versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an folgenden Koordinaten:
aa)
in den mit „017“ und „037“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „018“, „034“, „050“, „066“, „082“, „098“, „114“, „130“, „146“, „162“, „178“, „194“, „210“, „226“, „242“, „258“, „274“, „290“, „306“, „322“, „338“, „354“, „370“, „386“, „402“, „418“, „434“, „450“, „466“, „482“, „498“, „514“, „530“, „546“, „562“, „578“ und „594“ versehenen Zeilen,
bb)
in den mit „018“ und „038“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „019“, „035“, „051“, „067“, „083“, „099“, „115“, „131“, „147“, „163“, „179“, „195“, „211“, „227“, „243“, „259“, „275“, „291“, „307“, „323“, „339“, „355“, „371“, „387“, „403“, „419“, „435“, „451“, „467“, „483“, „499“, „515“, „531“, „547“, „563“, „579“ und „595“ versehenen Zeilen,
cc)
in den mit „019“ und „039“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „020“, „036“, „052“, „068“, „084“, „100“, „116“, „132“, „148“, „164“, „180“, „196“, „212“, „228“, „244“, „260“, „276“, „292“, „308“, „324“, „340“, „356“, „372“, „388“, „404“, „420“, „436“, „452“, „468“, „484“, „500“, „516“, „532“, „548“, „564“, „580“ und „596“ versehenen Zeilen sowie
dd)
in den mit „020“ und „040“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „017“, „033“, „049“, „065“, „081“, „097“, „113“, „129“, „145“, „161“, „177“, „193“, „209“, „225“, „241“, „257“, „273“, „289“, „305“, „321“, „337“, „353“, „369“, „385“, „401“, „417“, „433“, „449“, „465“, „481“, „497“, „513“, „529“, „545“, „561“, „577“ und „593“ versehenen Zeilen und
b)
den mit „017“ bis „020“ und „037“ bis „040“ versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „005“ bis „016“, „021“ bis „032“, „037“ bis „048“, „053“ bis „064“, „069“ bis „080“, „085“ bis „096“, „101“ bis „112“, „117“ bis „128“, „133“ bis „144“, „149“ bis „160“, „165“ bis „176“, „181“ bis „192“, „197“ bis „208“, „213“ bis „224“, „229“ bis „240“, „245“ bis „256“, „261“ bis „272“, „277“ bis „288“, „293“ bis „304“, „309“ bis „320“, „325“ bis „336“, „341“ bis „352“, „357“ bis „368“, „373“ bis „384“, „389“ bis „400“, „405“ bis „416“, „421“ bis „432“, „437“ bis „448“, „453“ bis „464“, „469“ bis „480“, „485“ bis „496“, „501“ bis „512“, „517“ bis „528“, „533“ bis „544“, „549“ bis „560“, „565“ bis „576“ und „581“ bis „592“ versehenen Zeilen.
VI.
Beschriftung der Spaltenköpfe
1.
Die Felder der mit „005“ bis „020“ versehenen Spalten in der mit „002“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Wohnen“ zu überschreiben.
2.
Die Felder der mit „021“ bis „040“ versehenen Spalten in der mit „002“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Gewerbe“ zu überschreiben.
3.
Die Felder der mit „041“ und „042“ versehenen Spalten in den mit „002“ und „003“ versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „gesamt Belegenheitsstaat“ zu überschreiben.
4.
Die Felder der mit „005“ und „006“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „ETW“ zu überschreiben.
5.
Die Felder der mit „007“ und „008“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „EFH/ZFH“ zu überschreiben.
6.
Die Felder der mit „009“ und „010“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „MFH“ zu überschreiben.
7.
Die Felder der mit „011“ und „012“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „unfertige und noch nicht ertragsfähige Neubauten“ zu überschreiben.
8.
Die Felder der mit „013“ und „014“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Bauland“ zu überschreiben.
9.
Die Felder der mit „015“ bis „020“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „gesamt Wohnen“ zu überschreiben.
10.
Die Felder der mit „021“ und „022“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Büro“ zu überschreiben.
11.
Die Felder der mit „023“ und „024“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Handel“ zu überschreiben.
12.
Die Felder der mit „025“ und „026“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Industrie“ zu überschreiben.
13.
Die Felder der mit „027“ und „028“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Hotel“ zu überschreiben.
14.
Die Felder der mit „029“ und „030“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „sonstiges Gewerbe“ zu überschreiben.
15.
Die Felder der mit „031“ und „032“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „unfertige und noch nicht ertragsfähige Neubauten“ zu überschreiben.
16.
Die Felder der mit „033“ und „034“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Bauland“ zu überschreiben.
17.
Die Felder der mit „035“ bis „040“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „gesamt Gewerbe“ zu überschreiben.
18.
Die Felder der mit „005“, „007“, „009“, „011“, „013“, „015“, „021“, „023“, „025“, „027“, „029“, „031“, „033“, „035“ und „041“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind jeweils mit „Anzahl Deckungswerte“ zu überschreiben.
19.
Die Felder der mit „006“, „008“, „010“, „012“, „014“, „016“, „022“, „024“, „026“, „028“, „030“, „032“, „034“, „036“ und „042“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind jeweils mit „Gesamtnennbetrag in Euro“ zu überschreiben.
20.
Die Felder der mit „017“ und „037“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind jeweils mit „verbleibende Kapitalbindungsdauer in Monaten“ zu überschreiben.
21.
Die Felder der mit „018“ und „038“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind jeweils mit „Alter der Beleihungswertfestsetzung in Monaten“ zu überschreiben.
22.
Die Felder der mit „019“ und „039“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind jeweils mit „Überschreitensbetrag nachrangiger Grundpfandrechte in Euro“ zu überschreiben.
23.
Die Felder der mit „020“ und „040“ versehenen Spalten in der mit „003“ versehenen Zeile sind jeweils mit „durchschnittlicher Beleihungsauslauf in Prozent“ zu überschreiben.
VII.
Beschriftung der Zeilenköpfe
1.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „005“ versehenen Zeile ist mit „Belgien gesamt“ zu überschreiben.
2.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „021“ versehenen Zeile ist mit „Bulgarien gesamt“ zu überschreiben.
3.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „037“ versehenen Zeile ist mit „Dänemark gesamt“ zu überschreiben.
4.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „053“ versehenen Zeile ist mit „Estland gesamt“ zu überschreiben.
5.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „069“ versehenen Zeile ist mit „Finnland gesamt“ zu überschreiben.
6.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „085“ versehenen Zeile ist mit „Frankreich gesamt“ zu überschreiben.
7.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „101“ versehenen Zeile ist mit „Griechenland gesamt“ zu überschreiben.
8.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „117“ versehenen Zeile ist mit „Irland gesamt“ zu überschreiben.
9.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „133“ versehenen Zeile ist mit „Italien gesamt“ zu überschreiben.
10.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „149“ versehenen Zeile ist mit „Kroatien gesamt“ zu überschreiben.
11.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „165“ versehenen Zeile ist mit „Lettland gesamt“ zu überschreiben.
12.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „181“ versehenen Zeile ist mit „Litauen gesamt“ zu überschreiben.
13.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „197“ versehenen Zeile ist mit „Luxemburg gesamt“ zu überschreiben.
14.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „213“ versehenen Zeile ist mit „Malta gesamt“ zu überschreiben.
15.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „229“ versehenen Zeile ist mit „Niederlande gesamt“ zu überschreiben.
16.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „245“ versehenen Zeile ist mit „Österreich gesamt“ zu überschreiben.
17.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „261“ versehenen Zeile ist mit „Polen gesamt“ zu überschreiben.
18.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „277“ versehenen Zeile ist mit „Portugal gesamt“ zu überschreiben.
19.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „293“ versehenen Zeile ist mit „Rumänien gesamt“ zu überschreiben.
20.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „309“ versehenen Zeile ist mit „Schweden gesamt“ zu überschreiben.
21.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „325“ versehenen Zeile ist mit „Slowakei gesamt“ zu überschreiben.
22.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „341“ versehenen Zeile ist mit „Slowenien gesamt“ zu überschreiben.
23.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „357“ versehenen Zeile ist mit „Spanien gesamt“ zu überschreiben.
24.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „373“ versehenen Zeile ist mit „Tschechische Republik gesamt“ zu überschreiben.
25.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „389“ versehenen Zeile ist mit „Ungarn gesamt“ zu überschreiben.
26.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „405“ versehenen Zeile ist mit „Zypern gesamt“ zu überschreiben.
27.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „421“ versehenen Zeile ist mit „Island gesamt“ zu überschreiben.
28.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „437“ versehenen Zeile ist mit „Liechtenstein gesamt“ zu überschreiben.
29.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „453“ versehenen Zeile ist mit „Norwegen gesamt“ zu überschreiben.
30.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „469“ versehenen Zeile ist mit „Australien gesamt“ zu überschreiben.
31.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „485“ versehenen Zeile ist mit „Japan gesamt“ zu überschreiben.
32.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „501“ versehenen Zeile ist mit „Kanada gesamt“ zu überschreiben.
33.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „517“ versehenen Zeile ist mit „Neuseeland gesamt“ zu überschreiben.
34.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „533“ versehenen Zeile ist mit „Schweiz gesamt“ zu überschreiben.
35.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „549“ versehenen Zeile ist mit „Singapur gesamt“ zu überschreiben.
36.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „565“ versehenen Zeile ist mit „Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland gesamt“ zu überschreiben.
37.
Das Feld der mit „002“ versehenen Spalte in der mit „581“ versehenen Zeile ist mit „Vereinigte Staaten von Amerika gesamt“ zu überschreiben.
38.
Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „006“, „022“, „038“, „054“, „070“, „086“, „102“, „118“, „134“, „150“, „166“, „182“, „198“, „214“, „230“, „246“, „262“, „278“, „294“, „310“, „326“, „342“, „358“, „374“, „390“, „406“, „422“, „438“, „454“, „470“, „486“, „502“, „518“, „534“, „550“, „566“ und „582“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, bei denen die Darlehensforderung nicht von der oder für die Pfandbriefbank ausgereicht wurde“ zu überschreiben.
39.
Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „007“, „023“, „039“, „055“, „071“, „087“, „103“, „119“, „135“, „151“, „167“, „183“, „199“, „215“, „231“, „247“, „263“, „279“, „295“, „311“, „327“, „343“, „359“, „375“, „391“, „407“, „423“, „439“, „455“, „471“, „487“, „503“, „519“, „535“, „551“, „567“ und „583“ versehenen Zeilen sind mit „darunter: Deckungswerte nach § 1 Absatz 2 PfandBG“ zu überschreiben.
40.
Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „008“, „024“, „040“, „056“, „072“, „088“, „104“, „120“, „136“, „152“, „168“, „184“, „200“, „216“, „232“, „248“, „264“, „280“, „296“, „312“, „328“, „344“, „360“, „376“, „392“, „408“, „424“, „440“, „456“, „472“, „488“, „504“, „520“, „536“, „552“, „568“ und „584“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Deckungswerte, bei denen andere neben der Pfandbriefbank Kreditgeber sind“ zu überschreiben.
41.
Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „009“, „025“, „041“, „057“, „073“, „089“, „105“, „121“, „137“, „153“, „169“, „185“, „201“, „217“, „233“, „249“, „265“, „281“, „297“, „313“, „329“, „345“, „361“, „377“, „393“, „409“, „425“, „441“, „457“, „473“, „489“, „505“, „521“, „537“, „553“, „569“ und „585“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: mit Festzinsvereinbarung“ zu überschreiben.
42.
Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „010“, „026“, „042“, „058“, „074“, „090“, „106“, „122“, „138“, „154“, „170“, „186“, „202“, „218“, „234“, „250“, „266“, „282“, „298“, „314“, „330“, „346“, „362“, „378“, „394“, „410“, „426“, „442“, „458“, „474“, „490“, „506“, „522“, „538“, „554“, „570“ und „586“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: annuitätisch tilgend“ zu überschreiben.
43.
Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „011“, „027“, „043“, „059“, „075“, „091“, „107“, „123“, „139“, „155“, „171“, „187“, „203“, „219“, „235“, „251“, „267“, „283“, „299“, „315“, „331“, „347“, „363“, „379“, „395“, „411“, „427“, „443“, „459“, „475“, „491“, „507“, „523“, „539“, „555“, „571“ und „587“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: endfällig tilgend“ zu überschreiben.
44.
Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „012“, „028“, „044“, „060“, „076“, „092“, „108“, „124“, „140“, „156“, „172“, „188“, „204“, „220“, „236“, „252“, „268“, „284“, „300“, „316“, „332“, „348“, „364“, „380“, „396“, „412“, „428“, „444“, „460“, „476“, „492“, „508“, „524“, „540“, „556“, „572“ und „588“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: Grundpfandrecht nicht in Währung des Belegenheitsstaats“ zu überschreiben.
45.
Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „013“, „029“, „045“, „061“, „077“, „093“, „109“, „125“, „141“, „157“, „173“, „189“, „205“, „221“, „237“, „253“, „269“, „285“, „301“, „317“, „333“, „349“, „365“, „381“, „397“, „413“, „429“, „445“, „461“, „477“, „493“, „509“, „525“, „541“, „557“, „573“ und „589“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: rückständig oder aufgrund einer vertraglichen Zahlungsstundung nicht rückständig“ zu überschreiben.
46.
Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „016“, „032“, „048“, „064“, „080“, „096“, „112“, „128“, „144“, „160“, „176“, „192“, „208“, „224“, „240“, „256“, „272“, „288“, „304“, „320“, „336“, „352“, „368“, „384“, „400“, „416“, „432“, „448“, „464“, „480“, „496“, „512“, „528“, „544“, „560“, „576“ und „592“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: mit im Rang vorgehenden Grundpfandrechten“ zu überschreiben.
47.
Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „017“, „033“, „049“, „065“, „081“, „097“, „113“, „129“, „145“, „161“, „177“, „193“, „209“, „225“, „241“, „257“, „273“, „289“, „305“, „321“, „337“, „353“, „369“, „385“, „401“, „417“, „433“, „449“, „465“, „481“, „497“, „513“, „529“, „545“, „561“, „577“ und „593“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „Gesamtbetrag, um den der Kapitalbetrag nachrangiger Grundpfandrechte die jeweilige Beleihungsgrenze übersteigen würde, wenn die eingetragenen Kapitalbeträge der im Rang vorgehenden Grundpfandrechte, bei denen als Zins nicht lediglich der Darlehenszins grundbuchlich abgesichert ist, um 30 Prozent oder den Betrag, den der vorrangige Grundpfandrechtsgläubiger über den Kapitalbetrag seines Grundpfandrechts hinaus aufgrund einer Vereinbarung mit der Pfandbriefbank höchstens aus dem Verwertungserlös fordern könnte, erhöht würden“ zu überschreiben.
48.
Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „018“, „034“, „050“, „066“, „082“, „098“, „114“, „130“, „146“, „162“, „178“, „194“, „210“, „226“, „242“, „258“, „274“, „290“, „306“, „322“, „338“, „354“, „370“, „386“, „402“, „418“, „434“, „450“, „466“, „482“, „498“, „514“, „530“, „546“, „562“, „578“ und „594“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt der verbleibenden Kapitalbindungsdauer in ganzen Monaten“ zu überschreiben.
49.
Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „019“, „035“, „051“, „067“, „083“, „099“, „115“, „131“, „147“, „163“, „179“, „195“, „211“, „227“, „243“, „259“, „275“, „291“, „307“, „323“, „339“, „355“, „371“, „387“, „403“, „419“, „435“, „451“, „467“, „483“, „499“, „515“, „531“, „547“, „563“, „579“ und „595“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des Alters der Beleihungswertfestsetzung in ganzen Monaten“ zu überschreiben.
50.
Die Felder der mit „003“ versehenen Spalte in den mit „020“, „036“, „052“, „068“, „084“, „100“, „116“, „132“, „148“, „164“, „180“, „196“, „212“, „228“, „244“, „260“, „276“, „292“, „308“, „324“, „340“, „356“, „372“, „388“, „404“, „420“, „436“, „452“, „468“, „484“, „500“, „516“, „532“, „548“, „564“, „580“ und „596“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des Beleihungsauslaufs in Prozent“ zu überschreiben.
51.
Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „014“, „030“, „046“, „062“, „078“, „094“, „110“, „126“, „142“, „158“, „174“, „190“, „206“, „222“, „238“, „254“, „270“, „286“, „302“, „318“, „334“, „350“, „366“, „382“, „398“, „414“, „430“, „446“, „462“, „478“, „494“, „510“, „526“, „542“, „558“, „574“ und „590“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: rückständig über mehr als 360 Tage“ zu überschreiben.
52.
Die Felder der mit „004“ versehenen Spalte in den mit „015“, „031“, „047“, „063“, „079“, „095“, „111“, „127“, „143“, „159“, „175“, „191“, „207“, „223“, „239“, „255“, „271“, „287“, „303“, „319“, „335“, „351“, „367“, „383“, „399“, „415“, „431“, „447“, „463“, „479“, „495“, „511“, „527“, „543“, „559“, „575“ und „591“ versehenen Zeilen sind jeweils mit „darunter: gekündigt“ zu überschreiben.

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