§ 4 PFAV
Interner jährlicher Bericht
Pensionsfonds haben der Aufsichtsbehörde einen internen jährlichen Bericht vorzulegen, der sich aus folgenden Rechnungslegungsunterlagen zusammensetzt:
- 1.
- Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnungen gemäß den §§ 5 bis 7,
- 2.
- formgebundene Erläuterungen gemäß den §§ 8 und 9 und
- 3.
- sonstige Rechnungslegungsunterlagen gemäß § 10.
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