§ 2 PfleBeteiligungsV
Anerkannte Organisationen
Als maßgebliche Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen auf Bundesebene gelten:
- 1.
- der Sozialverband Vdk Deutschland e. V.,
- 2.
- der Sozialverband Deutschland e. V. – Bundesverband –,
- 3.
- die Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e. V.,
- 4.
- die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V.,
- 5.
- die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e. V. und
- 6.
- der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
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