§ 3 PflegeStatV
Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind:
- 1.
- Name und Anschrift des Auskunftspflichtigen,
- 2.
- für die Erhebungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Name und Anschrift der Pflegeeinrichtung,
- 3.
- für die Erhebungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 das Kennzeichen für den Leistungsträger,
- 4.
- Name, Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.
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