§ 3 PflKartV 1986
Vorstufenpflanzgut, Basispflanzgut, Zertifiziertes Pflanzgut, Generationenfolge
(1) Vorstufenpflanzgut wird wie folgt in die Klassen PBTC und PB eingeteilt:
- 1.
- Vorstufenpflanzgut der Klasse PBTC
- a)
- stammt aus Mikrovermehrung,
- b)
- wird nur bis zur ersten Generation, die nicht als Feldgeneration zählt, vermehrt und
- c)
- darf nicht zu Vorstufenpflanzgut der Klasse PBTC weitervermehrt werden;
- 2.
- Vorstufenpflanzgut der Klasse PB darf erwachsen sein aus
- a)
- klonaler Selektion (A-Stamm),
- b)
- Vorstufenpflanzgut der Klasse PBTC oder
- c)
- Vorstufenpflanzgut der Klasse PB.
(2) Basispflanzgut wird in die Klassen S, SE und E eingeteilt. Basispflanzgut darf erwachsen sein in der
- 1.
- Klasse S aus anerkanntem Vorstufenpflanzgut,
- 2.
- Klasse SE aus anerkanntem Vorstufenpflanzgut oder aus Basispflanzgut der Klasse S,
- 3.
- Klasse E aus anerkanntem Vorstufenpflanzgut, aus Basispflanzgut der Klasse S oder aus Basispflanzgut der Klasse SE.
(3) Zertifiziertes Pflanzgut wird in die Klassen A und B eingeteilt. Zertifiziertes Pflanzgut der Klassen A oder B darf erwachsen sein aus
- 1.
- anerkanntem Vorstufenpflanzgut,
- 2.
- Basispflanzgut,
- 3.
- Zertifiziertem Pflanzgut der Klasse A, sofern dieses in demselben Betrieb unmittelbar aus anerkanntem Vorstufenpflanzgut oder Basispflanzgut erwachsen ist.
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