§ 1 PflSchadORZV
Das Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, nimmt die Funktion eines nationalen Referenzlaboratoriums gemäß Artikel 100 Absatz 1 bis 5 der Verordnung (EU) 2017/625 mit den in Artikel 101 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/625 in der jeweils geltenden Fassung beschriebenen Aufgaben für die in Artikel 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/631 in der jeweils geltenden Fassung beschriebenen Bereiche wahr.
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