(Fundstelle: BGBl. I 2010, 738 - 747;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1.–18. Monat | 19.–24. Monat |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Tiergerechte Pferdehaltung; Pferdefütterung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) | - a)
Verhaltensweisen von Pferden analysieren und im Umgang berücksichtigen - b)
Pferde entsprechend Haltungsform und Verwendung pflegen und füttern - c)
Pferdehaltungssysteme und Stalltechnik beurteilen - d)
Pferdehaltungssysteme reinigen, insbesondere Einstreu auswählen, einsetzen und entfernen - e)
Futtermittel und Einstreu beurteilen und lagern
| 22 | |
- f)
Stallklima beurteilen - g)
Futterrationen gestalten und Fütterung überprüfen
| | 6 |
2 | Tierschutz und Tiergesundheit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) | - a)
Gesundheitszustand feststellen, Gesundheitsvorsorge durchführen, Notfallpläne erstellen, Tierseuchenprophylaxe umsetzen, hygienische Bestimmungen anwenden sowie Impfpläne erstellen - b)
Desinfektionsmaßnahmen durchführen - c)
Sofortmaßnahmen ergreifen - d)
verletzte und kranke Pferde pflegen - e)
Hufe begutachten und pflegen - f)
mit Medikamenten nach tierärztlicher Anweisung umgehen
| 10 | |
- g)
Transporte planen, Pferde tiergerecht transportieren und die dafür geltenden rechtlichen Bestimmungen anwenden
| | 2 |
3 | Ausbildung und Vorbereitung von Pferden für Zucht- und Leistungsprüfungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) | - a)
grundlegende Ausbildungs- und Trainingsmethoden anwenden - b)
Grunderziehung durchführen - c)
Pferde bewegen - d)
Pferde zu Präsentationen vorbereiten
| 20 | |
- e)
Ausbildungsmaßnahmen für Pferde planen, durchführen und kontrollieren
| | 8 |
4 | Betriebliche Abläufe und Organisation; betriebswirtschaftliche Zusammenhänge (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) | - a)
Arbeits- und Betriebsanweisungen umsetzen - b)
Arbeitsabläufe nach rechtlichen, wirtschaftlichen und ergonomischen Anforderungen planen, durchführen und kontrollieren - c)
Arbeitsplatz vorbereiten und Maßnahmen zur Vermeidung von Personen-, Tier- und Sachschäden treffen - d)
Eingang und Verbrauch von Betriebsmitteln erfassen
| | |
| | - e)
betriebliche Kommunikations- und Informationssysteme nutzen, dabei Standardsoftware und arbeitsplatzspezifische Software anwenden - f)
Informationen beschaffen und auswerten - g)
Aufgaben abstimmen und teamorientiert durchführen - h)
Gespräche situationsgerecht führen und Konflikte im Team lösen
| 8 | |
- i)
Personen bei Routinearbeiten anleiten und beaufsichtigen - j)
Arbeitsergebnisse dokumentieren, beurteilen und präsentieren - k)
gesetzliche und berufsbezogene Regelungen anwenden, insbesondere zu anzeigepflichtigen Tierseuchen, zur Tierkörperbeseitigung sowie zur gesetzlichen Haftung - l)
betriebliche Kosten und Leistungen erfassen und kalkulieren - m)
Markt- und Preisinformationen einholen, vergleichen und bewerten - n)
rechtliche Regelungen des An- und Verkaufs von Pferden erläutern - o)
bei Geschäftsvorgängen mitwirken, insbesondere Angebote vergleichen, Bestellungen vorbereiten, Rechnungen kontrollieren
| | 5 |
5 | Dienstleistungen, Kundenorientierung, Marketing (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) | - a)
die Wirkung des eigenen Erscheinungsbildes und Auftretens einschätzen und beim Umgang mit Kunden berücksichtigen - b)
Informationen, Wünsche und Reklamationen von Kunden entgegennehmen, Bearbeitung abstimmen und bei der Arbeitserledigung berücksichtigen - c)
Kundengespräche situationsgerecht führen
| 6 | |
- d)
betriebliches Leistungsangebot zur Gewinnung und Bindung von Kunden präsentieren - e)
bei der Planung von Werbemaßnahmen mitwirken, Werbemaßnahmen umsetzen - f)
Kunden in fachlichen Fragen beraten
| | 3 |
6 | Pferdezucht und -aufzucht (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6) | - a)
Pferde identifizieren und beurteilen - b)
rassetypische Merkmale, insbesondere im Hinblick auf Anatomie und Physiologie, erläutern - c)
Organisation und Strukturen der Pferdezucht erläutern
| 6 | |
- d)
Grundlagen der Trächtigkeit und des Abfohlens erläutern und bei der Haltung, Versorgung und beim Bewegen von Pferden berücksichtigen - e)
Grundlagen der Aufzucht erläutern und bei der Haltung, Versorgung und beim Bewegen von Pferden berücksichtigen
| | 2 |
7 | Ausrüstung; Einsatz von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7) | - a)
Ausrüstung und Hilfsmittel auswählen und einsetzen - b)
Ausrüstung und Hilfsmittel reinigen, pflegen, prüfen und warten - c)
Mängel an Ausrüstung und Hilfsmitteln feststellen und Maßnahmen zur Instandsetzung ergreifen - d)
Maschinen und Geräte bedienen, dabei Werterhaltung beachten - e)
Schutzmaßnahmen an Maschinen und elektrischen Anlagen beachten - f)
Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen reinigen, pflegen, prüfen und warten - g)
Störungen an Maschinen und Betriebseinrichtungen feststellen und Maßnahmen zur Instandsetzung ergreifen - h)
Erste-Hilfe-Maßnahmen anwenden - i)
Betriebs- und Werkstoffe einsetzen und lagern
| 6 | |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
| 25.–36. Monat |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Individuelle Pferdefütterung; Futtergewinnung und -beschaffung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1) | - a)
Futtermittel beschaffen und dabei Faktoren der Preisbildung berücksichtigen - b)
bei der Ernte von Grundfutter mitwirken, Grundfutter einlagern - c)
Qualität von Futtermitteln beurteilen und Rückschlüsse auf Futterernte, -lagerung und -einsatz ziehen - d)
Futtermittellagerung organisieren, Lagertemperaturen überwachen und dokumentieren - e)
Futterproben nehmen, Trockenmasse bestimmen, Analysen in Auftrag geben und auswerten - f)
Futterrationen berechnen, Fütterungen durchführen und beurteilen - g)
Giftpflanzen identifizieren, Vergiftungen vermeiden und Notfallmaßnahmen organisieren
| | 13 |
2 | Stall- und Weidemanagement (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2) | - a)
Bewirtschaftung von Pferdeweiden unter Berücksichtigung von Wachstumsfaktoren organisieren und Pflegemaßnahmen durchführen - b)
Nährstoffbedarf unter Berücksichtigung von Analyseergebnissen ermitteln, Düngemaßnahmen planen, Düngung durchführen oder in Auftrag geben, Ergebnisse kontrollieren und dokumentieren
| | |
| | - c)
Ausläufe einrichten, pflegen und kontrollieren - d)
Pferdezäune planen, bauen, Kontrollen organisieren, durchführen und dokumentieren sowie Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln ergreifen - e)
Pferde in Herden zusammenstellen - f)
Belegungs- und Nutzungspläne erstellen - g)
Arbeitsabläufe organisieren und koordinieren - h)
Reitböden im Hinblick auf Standort und Nutzung beurteilen und instand halten - i)
Sicherheitsmaßnahmen durchsetzen - j)
Preise erfassen und Kosten kalkulieren
| | 13 |
3 | Bewegung von Pferden im Reiten oder Fahren, Arbeiten an der Longe (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3) | - a)
Pferde an der Longe arbeiten - b)
Pferde bewegen und beschäftigen - c)
Kondition ausgebildeter Pferde erhalten - d)
Ausritte oder Ausfahrten organisieren und durchführen - e)
Pferde verladen und transportieren
| | 13 |
4 | Beratung von Kunden und kundenorientierte Anlagenbewirtschaftung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 4) | - a)
Ausbildungsmaßnahmen für den Umgang mit und die Erziehung von Pferden sowie für Bodenarbeit und Bewegung durchführen - b)
Kunden im Verladen und Transportieren von Pferden ausbilden und bei Zucht- und Leistungsprüfungen sowie Wettbewerben unterstützen - c)
über tiergerechte Pferdefütterung beraten und auf Risiken hinweisen - d)
über tiergerechte Pferdehaltung und Gesundheitsvorsorge beraten, auf Risiken hinweisen und in Notfallmaßnahmen einweisen - e)
bei der Auswahl, Ausrüstung von Pferden, Reitern und Reiterinnen beraten - f)
Kundenwünsche ermitteln und darauf reagieren - g)
Informations- und Werbemaßnahmen sowie Veranstaltungen planen und umsetzen, dabei aktuelle Entwicklungen in der Pferdewirtschaft berücksichtigen - h)
über Möglichkeiten und Kosten der Pferdehaltung sowie Trainings- und Ausbildungsmöglichkeiten beraten
| | 13 |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
| 25.–36. Monat |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Zuchtmethoden, Zuchtplanung, Zuchthygiene (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1) | - a)
Zuchtmethoden, insbesondere die Rein- und Kreuzungszucht an Hand von Pedigrees, bewerten - b)
Vererbungsvorgänge erläutern und in der Zucht anwenden
| | |
| | - c)
Maßnahmen zur Zuchthygiene planen, durchführen, kontrollieren und dokumentieren - d)
Zuchtkriterien unter Einbeziehung genetischer Hintergründe bewerten und für die Zuchtplanung nutzen - e)
Kunden bei der Zuchtplanung und Zuchthygiene von Pferden beraten
| | 12 |
2 | Pferdebeurteilung, Pferderassen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2) | - a)
Zuchtziele und besondere Eignungen von Pferderassen erläutern - b)
Pferde hinsichtlich Eignung und Bedeutung für die züchterische Nutzung beurteilen, rangieren und auswählen - c)
Zusammenhang von Exterieurmerkmalen und Leistungsfähigkeit sowie Gesundheit erläutern - d)
Kunden bei der Auswahl geeigneter Pferde beraten
| | 12 |
3 | Reproduktion und Aufzucht (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3) | - a)
Stuten abprobieren, Natursprung veranlassen und künstliche Besamung durchführen - b)
Stuten auf die Geburt vorbereiten und Geburtsvorgang unterstützen - c)
Stuten und Fohlen nach der Geburt versorgen - d)
rassespezifische Absetz- und Aufzuchtverfahren anwenden und Pferdegruppen zusammenstellen - e)
Gesundheitszustand bei Zucht- und Jungpferden feststellen, Krankheiten erkennen und Maßnahmen ergreifen - f)
Gesundheitsvorsorge bei Zucht- und Jungpferden durchführen - g)
Zucht- und Jungpferde füttern - h)
Futterproben nehmen, Analysen in Auftrag geben und auswerten - i)
Bewirtschaftung von Grünland unter Berücksichtigung von Wachstumsfaktoren organisieren und Pflegemaßnahmen durchführen - j)
Nährstoffbedarf unter Berücksichtigung von Analyseergebnissen ermitteln, Düngemaßnahmen planen, Düngung durchführen oder in Auftrag geben, Ergebnisse kontrollieren und dokumentieren - k)
Formen der Weidehaltung sowie der Aufstallung für Zucht- und Jungpferde planen, beurteilen und umsetzen
| | 14 |
4 | Vorstellung von Pferden bei Zuchtschauen und Prüfungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 4) | - a)
Zuchtprogramme von Zuchtorganisationen darstellen - b)
Pferde bei den jeweiligen Zuchtorganisationen entsprechend den Vorgaben registrieren lassen - c)
Zuchtpferde durch Ausbildung, Training und Haltungsbedingungen auf Zuchtveranstaltungen vorbereiten - d)
Pferde bei Zuchtveranstaltungen vorstellen - e)
Zuchtpferde den Kunden präsentieren
| | 14 |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
| 25.–36. Monat |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Funktionelle Pferdebeurteilung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 1) | - a)
Funktionen körperlicher Strukturen aus anatomischen und physiologischen Grundlagen ableiten und bei der Ausbildung berücksichtigen - b)
Bewegungsabläufe von Pferden beurteilen - c)
Eignung des Pferdes für spezifische Einsatzbereiche und Disziplinen anhand von Interieur- und Exterieurmerkmalen beurteilen
| | 10 |
2 | Vielseitige, klassische Grundausbildung des Pferdes (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 2) | - a)
Pferde durch Bodenarbeit, Longieren und Freispringen auf die weitere Ausbildung vorbereiten - b)
Pferde unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten systematisch anreiten - c)
Pferde bis zur beginnenden Versammlung gemäß der Skala der Ausbildung ausbilden und gymnastizieren - d)
dressurmäßige Übungen und Lektionen, Bodenrickarbeit, springgymnastische Übungen sowie verschiedene Gegebenheiten und Hindernisse im Gelände systematisch einsetzen und kombinieren - e)
Ausbildungs- und Trainingsprozesse von Pferden entsprechend der Reit- und Trainingslehre planen, umsetzen, analysieren und korrigieren - f)
Gesundheit und Leistungsbereitschaft von Pferden im Training sicherstellen - g)
Wirkung und Zweckmäßigkeit von Ausrüstungsgegenständen beurteilen und diese der Situation angemessen anwenden
| | 16 |
3 | Zielgruppenorientierte, klassische Ausbildung von Reitern und Reiterinnen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 3) | - a)
Pferdekunde und Zusammenhänge der Reitausbildung zielgruppenorientiert vermitteln - b)
arttypisches Verhalten des Pferdes erklären sowie tiergerechten und sicheren Umgang mit dem Pferd schulen - c)
Sitz und Einwirkung von Reitern und Reiterinnen in verschiedenen Sitzformen analysieren und unter Berücksichtigung der Trainings- und Bewegungslehre individuell schulen - d)
Reiten disziplinübergreifend in breitensportlicher wie in leistungssportlicher Ausrichtung unterrichten und trainieren - e)
Reiter und Reiterinnen auf ihrem Ausbildungsweg beraten sowie auf Veranstaltungen betreuen
| | 16 |
4 | Vorbereitung und Vorstellung von Pferden bei Leistungsprüfungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 4) | - a)
einschlägige Organisationen kennen, Regelwerke und Leitlinien anwenden - b)
Teilnahme an Leistungsprüfungen planen - c)
Pferde auf breitensportliche Wettbewerbe und leistungssportliche Prüfungen vorbereiten und situationsgerecht im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit präsentieren - d)
Pferde auf Zuchtveranstaltungen vorbereiten und situationsgerecht im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit präsentieren - e)
Erfahrungen und Ergebnisse aus Leistungsprüfungen analysieren und bewerten
| | 10 |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
| 25.–36. Monat |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Training von Rennpferden (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 1) | - a)
Ausbildung und Training unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen nach trainingswissenschaftlichen Gesichtspunkten planen, durchführen und kontrollieren - b)
Gesundheitszustand und Haltungsbedingungen beurteilen und Maßnahmen zur Gesunderhaltung des Pferdes unter besonderer Berücksichtigung der speziellen Anforderungen sowie des Entwicklungsstandes und Alters durchführen - c)
Rennpferde im Hinblick auf Trainingspläne leistungsgerecht füttern - d)
Wirkungen und Zweckmäßigkeit spezifischer Ausrüstung erklären, diese entsprechend Ausbildungsstand und Verwendung des Pferdes unter Tierschutzaspekten beurteilen, auswählen und einsetzen
| | 19 |
2 | Beurteilung des Leistungsvermögens von Rennpferden (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 2) | - a)
Zuchtziele und Zuchtstandards vor dem Hintergrund der Entwicklungsgeschichte der jeweiligen Rasse erklären - b)
die für das Leistungsvermögen des Pferdes wesentlichen Merkmale, insbesondere Pedigreeanalyse, Interieur, Exterieur, Trainingsverläufe und Rennergebnisse, beurteilen - c)
Bewegungsabläufe in den verschiedenen Gangarten beurteilen - d)
zur Beurteilung des Leistungsvermögens wesentliche physiologische Parameter messen und bewerten - e)
Trainer und Trainerinnen sowie Kunden über das Leistungsvermögen von Rennpferden informieren und dabei Kommunikationsregeln in verschiedenen beruflichen Situationen anwenden und zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen
| | 10 |
3 | Vorbereitung und Teilnahme an Pferderennen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 3) | - a)
geschichtliche Entwicklung des Rennsports darstellen und Regelwerke anwenden - b)
Hufbeschlag für den Renneinsatz beurteilen und Maßnahmen einleiten - c)
Pferde für das Rennen vorbereiten und nach dem Rennen versorgen - d)
Renneinsätze planen, durchführen und analysieren - e)
Transporte planen und durchführen - f)
an Rennen teilnehmen
| | 16 |
4 | Gesundheit, Ernährung und Fitness des Rennreiters und der Rennreiterin sowie des Rennfahrers und der Rennfahrerin (§ 4 Absatz 2 Abschnitt E Nummer 4) | - a)
den Zusammenhang von Ernährung, Körpermasse und Energieverbrauch erklären und den menschlichen Energiebedarf und -verbrauch individuell feststellen - b)
Fitness unter Berücksichtigung von gesundheitsverträglichen Maßnahmen zur Kontrolle und Steuerung der menschlichen Körpermasse aufbauen und erhalten - c)
Ergänzungstraining zur Förderung der Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination durchführen - d)
Trainings- und Ernährungspläne aufstellen
| | 7 |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
| 25.–36. Monat |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Beurteilung von Pferden in einer Spezialreitweise (§ 4 Absatz 2 Abschnitt F Nummer 1) | - a)
Geschichte der jeweiligen Spezialpferderassen im Hinblick auf das Einsatzgebiet erklären - b)
Zuchtziele und Zuchtstandards der jeweiligen Spezialpferderassen erklären - c)
Funktionen körperlicher Strukturen aus anatomischen und physiologischen Grundlagen ableiten und bei der Ausbildung berücksichtigen - d)
Bewegungsablauf eines Pferdes und die Qualität der Gangarten beurteilen - e)
Eignung für spezifische Einsatzbereiche, Disziplinen und Verwendungszwecke unter Berücksichtigung von Interieur und Exterieur beurteilen
| | 10 |
2 | Grunderziehung und -ausbildung von Pferden in einer Spezialreitweise (§ 4 Absatz 2 Abschnitt F Nummer 2) | - a)
Pferde durch Bodenarbeit erziehen und für das Reiten vorbereiten - b)
junge Pferde anreiten und die Grundausbildung in der Spezialreitweise durchführen - c)
Pferde unter Berücksichtigung des jeweiligen Lernverhaltens und der körperlichen Voraussetzungen für den späteren Verwendungszweck ausbilden - d)
Ausbildungs- und Trainingspläne für Pferde unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes im Breiten- und Leistungssport erstellen - e)
Wirkungen und Zweckmäßigkeit reitweisenspezifischer Ausrüstung erklären und entsprechend Ausbildungsstand und Verwendung des Pferdes auswählen und einsetzen - f)
Fehlentwicklungen in der Ausbildung von Pferden analysieren sowie Lösungswege planen und umsetzen
| | 16 |
3 | Arbeit mit Reitern und Reiterinnen in einer Spezialreitweise (§ 4 Absatz 2 Abschnitt F Nummer 3) | - a)
Pferdekunde und Zusammenhänge der Spezialreitweise vermitteln - b)
arttypisches Verhalten des Pferdes erklären sowie tiergerechten und sicheren Umgang mit Pferden schulen - c)
Bodenarbeit und Erziehung von Pferden erklären und vermitteln - d)
System der spezifischen Reitausbildung erklären - e)
Reitunterricht für den Breitensport planen und durchführen - f)
Ausritte und Angebote für den Breitensport planen und durchführen - g)
Reiter und Reiterinnen auf Wettbewerbe und für den Turniersport vorbereiten und bei Turnieren unterstützen
| | 16 |
4 | Wettbewerbsvorbereitung und Einsatz in Prüfungen einer Spezialreitweise (§ 4 Absatz 2 Abschnitt F Nummer 4) | - a)
einschlägige Organisationen kennen, Regelwerke und Leitlinien anwenden - b)
Vorstellung von Pferden im Rahmen von Wettbewerben und Prüfungen planen
| | 10
|
| | - c)
Pferde an der Hand und unter dem Sattel in den Kerndisziplinen der Spezialreitweise vorstellen - d)
wettbewerbsspezifische Ausrüstungen und Hufbeschläge auswählen und einsetzen
| | |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1.–18. Monat | 19.–36. Monat |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 2 Abschnitt G Nummer 1) | - a)
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern - b)
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Vermarktung und Verwaltung, erklären - c)
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen - d)
Grundlagen, Aufgabe und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
| während der gesamten Ausbildung zu vermitteln |
2 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 2 Abschnitt G Nummer 2) | - a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären - b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen - c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen - d)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen - e)
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
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3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt G Nummer 3) | - a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen - b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden - c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten - d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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4 | Umweltschutz (§ 4 Absatz 2 Abschnitt G Nummer 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere: - a)
über mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb Auskunft geben und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären - b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden - c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen - d)
Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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5 | Naturschutz, ökologische Zusammenhänge, Nachhaltigkeit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt G Nummer 5) | - a)
geltende Regelungen des Naturschutzes anwenden - b)
ökologische Zusammenhänge beachten - c)
Bedeutung von Lebensräumen für Mensch, Tier und Pflanzen erklären sowie Lebensräume an Beispielen beschreiben - d)
Bedeutung und Ziele des Naturschutzes bei der Arbeit beschreiben - e)
Nachhaltigkeitsaspekte bei der Pferdehaltung, der Pferdezucht sowie der Ausbildung von Pferden, Reitern und Reiterinnen beachten
|
6 | Qualitätssichernde Maßnahmen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt G Nummer 6) | - a)
Ziele und Aufgaben der betrieblichen Qualitätssicherung erläutern - b)
betriebliche Qualitätsstandards anwenden - c)
Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln aufzeigen, dokumentieren und zu deren Behebung beitragen
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