§ 3 PharmKfmAusbV 2012
Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1, Sachliche Gliederung) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2, Zeitliche Gliederung) abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.
(2) Die Berufsausbildung zum Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten und zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. | Warenwirtschaft und Beschaffung: |
1.1 | Beschaffung und Warenwirtschaftssysteme, |
1.2 | Lagerlogistik, |
1.3 | Arzneistoffe und Darreichungsformen, |
1.4 | Arzneimittelgruppen, |
1.5 | Chemikalien und Gefahrstoffe, |
1.6 | Anwenden apothekenspezifischer Fachsprache; |
2. | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle: |
2.1 | Rechnerische Abwicklung und Zahlungsverkehr, |
2.2 | Kaufmännische Steuerung, |
2.3 | Statistik; |
3. | Informations- und Kommunikationssysteme; |
4. | Preisbildung und Leistungsabrechnung: |
4.1 | Preisbildung, |
4.2 | Leistungsabrechnung; |
5. | Tätigkeiten nach der Apothekenbetriebsordnung sowie Dokumentation: |
5.1 | Tätigkeiten nach der Apothekenbetriebsordnung, |
5.2 | Dokumentation; |
6. | Kommunikation; |
7. | Beratung und Verkauf; |
8. | Apothekenübliche Dienstleistungen; |
9. | Marketing; |
10. | Apothekenspezifische qualitätssichernde Maßnahmen; |
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. | Der Ausbildungsbetrieb: |
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur der Apotheke, |
1.2 | Berufsbildung, Arbeits-, Sozial- und Tarifrecht, |
1.3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, |
1.4 | Umweltschutz; |
2. | Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft: |
2.1 | Arbeitsorganisation, |
2.2 | Bürowirtschaft. |
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