§ 1 PKDBV

Feststellung der Satzung

Die Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG (Pensionskasse) hat die nachstehend veröffentlichte Satzung (Satzung im Sinn des § 173 Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes).

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