§ 4 PNUPZV
Entscheidungsberechtigte
Der Vorstand des Postnachfolgeunternehmens entscheidet,
- 1.
- in welchem Umfang Mittel für Prämien und Zulagen zur Verfügung gestellt werden,
- 2.
- ob für eine Leistung oder einen Erfolg eine Prämie oder Zulage gewährt wird.
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