Anlage 3 PolierPrV 2012
(zu § 10)
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2371)
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 4,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
- zum Prüfungsteil „Baubetrieb“
- a)
- Benennung des Prüfungsteils, die zusammengefasste Bewertung mit Note,
- b)
- Benennung der Projektarbeit, der Präsentation und des Fachgesprächs und die Bewertung mit Punkten,
- 2.
- zum Prüfungsteil „Bautechnik“
- a)
- Benennung des Prüfungsteils unter Angabe des Bereichs „Hochbau“ oder „Tiefbau“ und die Bewertung mit Note,
- b)
- Benennung der beiden Situationsaufgaben und die jeweilige Bewertung mit Punkten,
- 3.
- zum Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Personalmanagement“
- a)
- Benennung des Prüfungsteils „Mitarbeiterführung und Personalmanagement“ und die Bewertung mit Note,
- b)
- Benennung der beiden Situationsaufgaben und die jeweilige Bewertung mit Punkten,
- 4.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 5.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 6.
- die Gesamtnote in Worten,
- 7.
- Befreiungen nach § 7,
- 8.
- Vorliegen des Nachweises über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 3 Absatz 2.
Fußnote(n):
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)
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