§ 10 PostAZV

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 tritt § 3 am 1. Januar 2007 in Kraft.

(3) § 2 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2006 außer Kraft.

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