§ 2 PostG
Regulierungsziele
(1) Die Regulierung des Postsektors ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes.
(2) Ziele der Regulierung sind:
- 1.
- die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung mit Postdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen (Universaldienst),
- 2.
- die Sicherstellung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs auf den Märkten des Postsektors, insbesondere auch im ländlichen Raum,
- 3.
- die Wahrung der Interessen der Kundinnen und Kunden, insbesondere der Verbraucherinnen und Verbraucher, im Postsektor,
- 4.
- die ökologisch nachhaltige Erbringung von Postdienstleistungen,
- 5.
- die Förderung angemessener und sicherer Arbeitsbedingungen im Postsektor,
- 6.
- die Wahrung der Interessen der öffentlichen Sicherheit und des Postgeheimnisses und
- 7.
- die Sicherstellung der Versorgung mit Postdienstleistungen in Krisen- und Katastrophenfällen.
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