§ 17 PostSchliV

Zugangsvermutung

Schriftstücke, die auf Veranlassung der Schlichtungsstelle durch einen Postdienstleister im Inland an eine Partei übermittelt werden, gelten mit dem dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als zugegangen.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.