§ 1 PräzwMechMstrV

Gegenstand

Die Meisterprüfung besteht aus vier selbstständigen Prüfungsteilen. Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Präzisionswerkzeugmechaniker-Handwerk.

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