Nr 1 PreisLS
Geltungsbereich
(1) Die Leitsätze regeln die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten,
- a)
- soweit Rechtsverordnungen oder Verfügungen
- aa)
- die Anwendung dieser Leitsätze vorschreiben oder
- bb)
- dem Auftraggeber das Recht einräumen, die Anwendung dieser Leitsätze zu fordern und er von diesem Recht Gebrauch macht oder
- b)
- soweit Auftraggeber und Auftragnehmer die Anwendung dieser Leitsätze preisrechtlich zulässig vereinbaren.
(2) Sie regeln insbesondere die Preisermittlung bei allen Vereinbarungen gemäß §§ 5 bis 8 der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 (Bundesanzeiger Nr. 244 vom 18. Dezember 1953).
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.