Nr 13 PreisLS
Hilfs- und Betriebsstoffe
(1) Die Hilfsstoffe der Fertigung sind, sofern sie nicht aus verrechnungstechnischen Gründen innerhalb der Gemeinkosten verrechnet werden, wie Fertigungsstoffe zu behandeln.
(2) Betriebsstoffe zählen nicht zu den Fertigungsstoffen. Brennstoff- und Energiekosten sind verrechnungstechnisch wie Betriebsstoffe zu behandeln.
(3) Die Abgrenzung zwischen Fertigungsstoffen, Hilfs- und Betriebsstoffen soll nach einheitlichen Gesichtspunkten stetig durchgeführt werden.
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