Nr 34 PreisLS

Mengenansatz und Bewertung

Für die Bemessung sonstiger Kostenarten, insbesondere der

Mieten und Pachten
Bürokosten
Werbe- und Repräsentationskosten
Transportkosten
Kosten des Zahlungsverkehrs
gelten die Nummern 4 und 16 bis 21 sinngemäß.

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